Am 19. Mai letzten Jahres machte ein Kanufahrer eine grausige Entdeckung in der Donau (östlich von Ingolstadt). Er fand eine Kinderleiche. Wer der Junge war und wie er ins Wasser kam, ist bis heute nicht geklärt. Das Kind wurde nie vermisst. Nun hofft Interpol auf Hinweise aus dem Ausland.
Die Polizei geht von einem Verbrechen aus, da der Leichnam des Kindes in Plastik eingewickelt und mit einem Stein beschwert war. Es handelte sich um einen 40x20x6 cm großen Pflasterstein, der unter dem Markennamen Diephaus, Typ „Natura Vigo“ vertrieben wurde, hieß es damals in einer Mitteilung des BKA.
Belohnung wurde ausgesetzt
Die Polizei hatte das Gesicht des Jungen rekonstruieren lassen. Für Hinweise, die zur Identifizierung des Kindes, zur Klärung der Todesumstände und somit ggf. zur Ergreifung eines Täters führen, wurde damals auch eine Belohnung in Höhe von 10.000 EUR ausgesetzt.
Trotz einer Suche durch das Bundeskriminalamt (BKA) mit Anzeigen auf Infobildschirmen und einem Beitrag in der ZDF-Fernsehsendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ hatten die Ermittler auch mehr als ein Jahr nach dem Fund der Leiche keinen Durchbruch vermelden können.
Alle Kapazitäten werden eingesetzt
Interpol weitet die Ermittlungen nach dem Fund des toten Jungen in der Donau aus. Auf Anfrage der deutschen Behörden sei ein Aufruf an die 195 Interpol-Mitgliedsstaaten verschickt worden, um Informationen zur Identifizierung des toten Jungen zu bekommen.
Interpol-Generalsekretär Jürgen Stock: „Man werde alle Kapazitäten der Behörde einsetzen, um den Jungen zu identifizieren, egal ob er ein Opfer von Menschenhandel, einer Entführung oder einer Gewalttat war“. Die Ermittler setzen große Hoffnungen in das DNA-Tool I-Familia. Es soll unbekannte Leichen wie die des Buben mittels internationalem DNA-Verwandtschaftsabgleich identifizieren.
DNA-Proben von Familienmitgliedern
Als Ergebnis modernster wissenschaftlicher Forschung versucht die Datenbank, vermisste Personen oder nicht identifizierte menschliche Überreste zu identifizieren, wenn ein direkter Vergleich nicht möglich ist, indem sie stattdessen DNA-Proben von Familienmitgliedern verwendet.
(Quelle: dpa/BKA/KPI Ingolstadt)