Bürokratieabbau oder Einschnitt beim Schutz von Pflegebedürftigen? Am neuen Pflegegesetz des Landes scheiden sich die Geister – nun ist der Landtag gefragt.
Während der Sozialminister von Bürokratieabbau und alltagstauglichen Regelungen spricht, warnen Sozialverbände vor einem Rückschritt beim Schutz pflegebedürftiger Menschen. Die Opposition befürchtet sogar, der Südwesten könne zu einem Zentrum für Dumping-Pflege werden. Über das geplante Pflegegesetz der Landesregierung wird daher heftig gestritten.
Am heutigen Mittwoch soll sich der Sozialausschuss mit dem Entwurf befassen und sowohl Expertinnen und Experten als auch Betroffene anhören. Bereits zuvor wollen 15 Verbände vor dem Landtag gegen das geplante Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz demonstrieren. Diese Themen stehen im Mittelpunkt des Konflikts:
Pflege-WGs
Ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften sollen künftig nicht mehr unter das Gesetz fallen und damit auch nicht länger von der Heimaufsicht kontrolliert werden. Die Landesregierung begründet dies im Entwurf damit, dass die Heimaufsicht WGs ohnehin bislang nur eingeschränkt geprüft habe – etwa nur in Bezug auf bauliche Standards und Personalvorgaben. Die Pflege durch den Pflegedienst werde bereits jetzt vom Medizinischen Dienst (MD) kontrolliert, heißt es in der Begründung.
Ein Zusammenschluss aus 15 Verbänden – darunter der Sozialverband VdK, der Landesseniorenrat, Verdi und der Landespflegerat – lehnt diese Pläne entschieden ab. Sie befürchten, dass künftig unklar bleibt, wo WGs entstehen, wie sie organisiert sind und nach welchen Prinzipien dort gepflegt wird. Außerdem sehen sie das Problem, dass Betroffene keine unabhängige Stelle mehr hätten, an die sie sich mit Beschwerden wenden können.
SPD-Gesundheitspolitiker Florian Wahl warnt vor weitreichenden Folgen für die Pflegelandschaft. Viele Träger handelten verantwortungsvoll und bräuchten keine zusätzlichen Regeln. Es gebe aber auch andere Anbieter, denen es ausschließlich ums Geld gehe. «Baden-Württemberg kann dadurch zu einem El Dorado der Dumping-Pflege werden, denn nach dieser vollkommenen Deregulierung würde unser Land die schwarzen Schafe der Branche anziehen wie das Licht die Motten.»
Sozialminister Manne Lucha (Grüne) weist die Kritik indes zurück. Selbstbestimmung und Sicherheit blieben erhalten, betonte er. «Die in den Wohngemeinschaften lebenden Pflegebedürftigen sind nicht schutzlos, da die ambulanten Pflegedienste, die von den WG-Bewohnerinnen und Bewohnern in Anspruch genommen werden, vom Medizinischen Dienst geprüft werden.» Das Gesetz schaffe klare, praxistaugliche Regeln und gebe den Einrichtungen mehr Zeit für die Menschen, statt sie mit überflüssiger Bürokratie zu belasten.
Mitsprache
Mit dem Gesetz soll außerdem die bisher verpflichtende Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner über einen Heimbeirat wegfallen. Künftig sollen die Einrichtungen lediglich sicherstellen, dass Mitwirkung ermöglicht und gefördert wird.
Die Sozialverbände kritisieren diese Abschwächung deutlich. Sie warnen, dass Bewohnerinnen und Bewohner damit eines ihrer wichtigsten Mittel verlieren, um Einfluss auf Entscheidungen im Heim zu nehmen. «Die vorgesehene Abschwächung der Mitwirkung bedeutet de facto einen Ausschluss der Betroffenen von Entscheidungen, die ihr tägliches Leben und ihre Lebensqualität unmittelbar betreffen», erklären die 15 Verbände. Das Sozialministerium hatte zuvor jedoch darauf hingewiesen, dass vielerorts nicht genügend Menschen gefunden würden, die sich in Heimbeiräten engagieren möchten.
Kontrollen
Auch bei den geplanten Änderungen der Heimkontrollen gibt es Widerspruch. Bislang müssen Pflegeheime mindestens einmal jährlich unangekündigt von der Heimaufsicht der Landkreise überprüft werden. Zusätzlich sind Prüfungen möglich, wenn Beschwerden von Bewohnern oder Angehörigen eingehen.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, den Abstand zwischen den Regelkontrollen zu vergrößern. Demnach soll nur noch rund jede dritte Einrichtung jährlich kontrolliert werden, wobei die Heimaufsicht festlegt, welche das sind. Jede Einrichtung soll mindestens alle fünf Jahre überprüft werden. Anlassbezogene Kontrollen sollen ebenso bestehen bleiben wie die Prüfungen des MD, der die Pflegequalität vor Ort bewertet.