Die Bezeichnung «Bürgergeld» soll verschwinden – doch die geplante Reform der Sozialleistung geht deutlich weiter. Mit der Neuregelung der Grundsicherung will die schwarz-rote Koalition zahlreiche Änderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch umsetzen, viele davon bedeuten strengere Vorgaben. Der Bundestag soll die Reform beschließen. Betroffen sind rund 5,5 Millionen Menschen, die derzeit Bürgergeld beziehen.
Was ist das Ziel der Reform?
Die staatliche Grundsicherung soll grundsätzlich bestehen bleiben. In dem Gesetzentwurf verweist die Regierung jedoch auf die angespannte wirtschaftliche Lage und die Haushaltsprobleme. Deshalb sollen künftig «klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen» stärker in den Mittelpunkt rücken. Vor allem soll der Fokus stärker darauf liegen, Betroffene schneller in Arbeit zu vermitteln oder ihre Beschäftigung zu erhöhen. Die Vermittlung in Jobs soll dabei grundsätzlich Vorrang haben.
Wie soll der Druck erhöht werden?
Eine zentrale Rolle spielen verschärfte Sanktionen. Wer beispielsweise Fördermaßnahmen ablehnt, soll künftig sofort eine Kürzung der Leistungen um 30 Prozent für drei Monate hinnehmen müssen. Wird ein Termin beim Jobcenter versäumt, soll nach dem zweiten Verstoß eine Kürzung für einen Monat greifen, danach kann sogar eine vollständige Streichung drohen. Die Koalition will damit die verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpfen. Tatsächlich betreffen Sanktionen bislang nur einen kleinen Teil der Leistungsbezieher – zuletzt im Schnitt weniger als 30.000 Menschen pro Monat.
Wie laufen Sanktionen künftig ab?
Kurz vor der Vorlage des Gesetzentwurfs von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Kabinett sah die Koalition noch Klärungsbedarf. Nun ist vorgesehen, dass Jobcenter den Betroffenen die Möglichkeit zu einer persönlichen Anhörung geben. Diese muss allerdings nicht zwingend stattfinden. Damit soll verhindert werden, dass Betroffene Sanktionen umgehen können, indem sie nicht erreichbar sind. Menschen in besonderen Härtesituationen, etwa mit psychischen Erkrankungen, sollen vor solchen Maßnahmen geschützt werden.
Welche Änderungen betont die Union?
Für die Union ist die Reform auch ein wichtiges Wahlversprechen. Die CSU-Abgeordnete und Forschungsstaatssekretärin Silke Launert bezeichnet sie als Umsetzung eines «zentralen Wahlversprechen». Der CDU-Arbeitsmarktexperte Marc Biadacz betonte, dass vor allem Verantwortung und Engagement stärker eingefordert würden. «Mehr Verbindlichkeit bedeutet, dass Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen künftig konsequent sanktioniert werden. Für Fairness setzen wir auf die entschlossene Bekämpfung von Leistungsmissbrauch», sagte Biadacz. Ziel seien klare Regeln sowohl für Leistungsempfänger als auch für Arbeitgeber.
Wie bewertet die SPD die Reform?
Innerhalb der SPD gab es teils deutliche Kritik, insbesondere von linken Parteimitgliedern. Vor allem die Möglichkeit kompletter Leistungskürzungen wurde als problematisch gesehen, weil soziale Härten befürchtet werden. Dennoch blieb der Widerstand bislang begrenzt. In der SPD-Fraktion gab es bei einer Probeabstimmung lediglich eine Gegenstimme. Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas verteidigte das Vorhaben: «Wir haben im Ergebnis eine gute Reform, mit der wir Menschen helfen, die Unterstützung brauchen und mit der wir mehr Mitwirkung erwarten», sagte sie der «Rheinischen Post».
Wurden die Pläne noch verändert?
Im Laufe der Beratungen im Bundestag wurden einige Details angepasst. So sollen Jobcenter bei wiederholten Meldeversäumnissen auch medizinische oder psychologische Untersuchungen anordnen können, wenn Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorliegen. Außerdem sollen Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt schneller aktiviert werden können.
Warum wird das Bürgergeld erneut reformiert?
Das Bürgergeld wurde erst Anfang 2023 eingeführt. Die damalige Ampelregierung wollte damit auf Initiative der SPD ein «neues System weg von Hartz IV» schaffen. Besonders aus der Union kam jedoch schnell Kritik, weil das System ihrer Ansicht nach gegenüber arbeitenden Menschen nicht immer gerecht sei. CDU-Chef Friedrich Merz hatte im Bundestagswahlkampf angekündigt: «Wir werden dieses System Bürgergeld vom Kopf auf die Füße stellen, da werden sich zweistellige Milliardenbeträge einsparen lassen.»
Die nun geplante Reform verfolgt allerdings deutlich geringere Einsparziele. Laut Gesetzentwurf könnten maximal zweistellige Millionenbeträge pro Jahr eingespart werden.