Im Alten Botanischen Garten wurde ein Mann tödlich verletzt. Die Polizei hat nach tagelanger Suche den mutmaßlichen Haupttäter geschnappt. Sie geht inzwischen von einem anderen Tatvorwurf aus.
Ein 30-Jähriger soll für den tödlichen Angriff auf einen 57-Jährigen im Alten Botanischen Garten in München verantwortlich sein. Der Mann wurde nach tagelangen Ermittlungen am Montag in Düsseldorf festgenommen und nach München gebracht, wo er am Dienstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden sollte. Wie die Münchner Polizei mitteilte, wird ihm inzwischen statt eines Tötungsdelikts Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.
Tritte unter anderem gegen den Kopf
Die Obduktion des getöteten 57-Jährigen hatte ergeben, dass dieser mit Tritten unter anderem gegen den Kopf verletzt worden war. Videoaufnahmen hätten Hinweise auf einen gewaltsamen Streit am 25. September ergeben, schilderten die Ermittler. Kurze Zeit danach war der Mann schwer verletzt am Neptunbrunnen gefunden worden, später starb er.
Zunächst hatte die Polizei nach einer größeren Gruppe von Verdächtigen gesucht, dann wurden zwei Männer festgenommen. Einer der beiden sei nur als Zeuge befragt worden, teilte die Polizei vergangene Woche mit. Der andere sei wegen Körperverletzung angezeigt und wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Nach dem mutmaßlichen Haupttäter, einem Polen ohne festen Wohnsitz in Deutschland, wurde auf Basis einer Aufnahme aus einer Überwachungskamera am Tatort auch mit einer Öffentlichkeitsfahndung intensiv gesucht.
Tatort gilt als Kriminalitätsschwerpunkt
Nun teilte die Polizei mit, dass insgesamt vier Personen in die Auseinandersetzung mit dem 57-Jährigen involviert gewesen seien. «Der 30-Jährige gilt hierbei jedoch als der hauptsächlich Agierende.» Die anderen drei Beteiligten seien ebenfalls identifiziert und vernommen worden.
Der Alte Botanische Garten gilt schon lange als Kriminalitäts-Hotspot in der bayerischen Landeshauptstadt. Eine eigene Task-Force der Stadt befasste sich mit der Sicherheit in dem Teil des Parks, der als Drogen-Umschlagplatz gilt.