Die Untersuchung der Bertelsmann Stiftung sieht bei der Transparenz große Unterschiede unter den Bundesländern. Wichtige Infos zu Pflegeheimen sind demnach nur in sechs Ländern für Verbraucher einsehbar.
Gütersloh (dpa) – Die Mehrheit der Bundesländer stellt den Verbrauchern einer Untersuchung zufolge keine Informationen über die Qualität von Pflegeheimen bereit.
Wichtige Angaben wie zum Personaleinsatz seien zwar in allen Ländern vorhanden, blieben aber in den meisten Bundesländern unter Verschluss, kritisierte die Bertelsmann Stiftung bei Vorlage der «Weissen Liste».
Vielen Menschen, die auf der Suche nach einem Pflegeheim seien, würden damit Informationen zu wesentlichen Auswahlkriterien vorenthalten. «Das Pflegeheim als gefährlichster Ort für hochbetagte Menschen in der Corona-Krise bleibt eine Blackbox», sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.
Daten werden oft nicht veröffentlicht
In zehn Ländern werden Daten, die sich aus Prüfungen der landesrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden ergeben, demnach gar nicht veröffentlicht. Verbraucher erfahren somit nichts darüber, ob in einem Heim Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind, wie die Stiftung rügte. Ebenso wenig lasse sich nachvollziehen, welche Einrichtungen besonders gut aufgestellt seien.
Nur Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin veröffentlichten die Ergebnisse aktiv, so dass sie allgemein verfügbar seien. In Baden-Württemberg und Hessen müssen die Prüfergebnisse nach Angaben der Stiftung zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings seien die Daten derzeit nur in den Einrichtungen direkt einsehbar, also lediglich eingeschränkt zugänglich.
Viele Länder setzen Gesetze nicht um
Der Mangel an Transparenz entstehe entweder, weil es eine landesrechtliche Regelung mit Veröffentlichungspflicht nicht gebe oder aber weil vorhandene Gesetze nicht umgesetzt würden. So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine Publikation der Prüfergebnisse gesetzlich nicht vorgesehen. Und die Länder Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzten bestehende Gesetze aus unterschiedlichen Gründen nicht um, was «besonders gravierend» sei, hieß es in Gütersloh.
Positiv falle Hamburg auf, wo detaillierte Angaben auch etwa zu vorübergehenden Aufnahmestopps oder Ergebnisse aus Angehörigenbefragungen ins Netz gestellt würden. Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Pflegebedürftigen – Stand 2019 – weiter auf mehr als 4,1 Millionen Personen gestiegen, etwa ein Fünftel von ihnen lebe in einem der rund 15.400 Pflegeheime.
Pflegebedürftige müssen Defizite erkennen können
Die Auswahl eines Pflegeheims bedeute eine Lebensentscheidung, die Betroffenen seien auf verlässliche Angaben angewiesen, betonte Stiftungsvorstand Brigitte Mohn. Man könne damit auch die gute Arbeit vieler Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen. «Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen.»
Patientenschützer Brysch sagte, Hygienekontrollen der Gesundheitsämter seien pandemiebedingt heruntergefahren worden. Angehörigenbesuche würden seit fast zwei Jahren nur noch gesteuert und «in homöopathischen Dosen» ermöglicht. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei gefragt. Er müsse jetzt erklären, «wann die Informationslücken in der stationären Altenpflege geschlossen werden.»
Der GKV-Spitzenverband sagte der dpa: «Ein Heimplatz ist nicht irgendein Ort, sondern das neue Zuhause der pflegebedürftigen Menschen, die dort einziehen. Deshalb erwarten wir bei der Bereitstellung von Informationen keine halben Sachen.» Der Vize-Vorstandsvorsitzende Gernot Kiefer appellierte an alle Bundesländer, «hier für Offenheit und Transparenz zu sorgen». Die Pflegekassen veröffentlichten seit zehn Jahren die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, schilderte der GKV-Spitzenverband, Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Mehr Qualitätswettbewerb durch mehr Transparenz
Stiftungsexperte Johannes Strotbek erläuterte, Pflegebedürftige hätten «prinzipiell das Recht, den für sie fachlich geeigneten, individuell passenden und qualitativ guten Leistungserbringer frei zu wählen». Dazu brauche es einen Überblick über Leistungsangebot und Qualität der Anbieter. Auf Bundesebene seien über den «Pflege-TüV» seit einigen Jahren Kernergebnisse aus Prüfungen zur Qualität einsehbar – mit Lücken.
Auf Landesebene gebe es einen Flickenteppich mit großen Info-Defiziten. Alle Bundesländer sollten die relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, auch offenlegen, mahnte Strotbek in der Analyse. Das könne zudem Impulse für einen Qualitätswettbewerb unter den Einrichtungen setzten. Verbraucher, Informationsportale, Beratungsstellen und Versorgungsforschung müssten frei auf Informationen zur Pflegequalität zugreifen können.
Zugleich wies die Stiftung darauf hin, dass durch die Pandemie in allen Bundesländern die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden monatelang unterbrochen waren, weshalb Datenlücken entstanden seien.