Der Streit um ein Abtreibungsverbot beim katholischen Klinikträger in Lippstadt hat bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Nun startet das Berufungsverfahren. Der klagende Chefarzt zeigt sich zuversichtlich.
Im juristischen Konflikt zwischen einem Chefarzt des Klinikums Lippstadt und dem katholischen Krankenhausträger wegen eines Abtreibungsverbots hat sich der Mediziner vor der Berufungsverhandlung optimistisch geäußert. Diesmal werde man gegen das «katholische Abtreibungsverbot» gewinnen, sagte der Gynäkologe Joachim Volz auf Instagram. Gleichzeitig rief er dort zur Teilnahme an einer Demonstration kurz vor der mündlichen Verhandlung am heutigen Donnerstagmittag (12.15 Uhr) am Landesarbeitsgericht Hamm auf.
In erster Instanz war der Arzt im vergangenen August gescheitert. Seine Klage gegen Dienstanweisungen des fusionierten «Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus» war abgewiesen worden. Das Arbeitsgericht Hamm hatte die Weisungen des Klinikträgers als Arbeitgeber als rechtmäßig bewertet. Demnach ist es dem Gynäkologen – abgesehen von engen Ausnahmefällen – untersagt, Schwangerschaftsabbrüche sowohl im Klinikum als auch in seiner Bielefelder Privatpraxis vorzunehmen.

Verbot des katholischen Trägers seit einem Jahr nach Klinikfusion
Während seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt hatte Volz mit seinem Team in Einzelfällen medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Nach der Klinikfusion untersagte ihm der katholische Träger dies im Februar 2025 – auch in Fällen schwerer Fehlbildungen des Fötus.
Nach Angaben der Klinik ist ein Abbruch nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn «Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind». Der Chefarzt sieht dadurch das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin sowie die gesetzlichen Vorgaben missachtet.
Die zweite Instanz und der mögliche weitere Rechtsweg
Eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts erklärte, dass bereits am ersten Verhandlungstag mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Diese beziehe sich ausschließlich auf den konkreten Einzelfall und die beiden beteiligten Parteien. Zudem werde die Kammer in ihrem Urteil mitteilen, ob eine Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen werde, erläuterte die Sprecherin. Nach dem LAG-Urteil sei außerdem eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe möglich.
Demo vor der Verhandlung und Sorge um Verschlechterungen
An der Demonstration in Hamm wollen aus dem Bundestag auch Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sowie die frühere Grünen-Parteivorsitzende Ricarda Lang teilnehmen. Aus Sicht der Grünen-Bundestagsfraktion bergen Klinikfusionen, die «im Zuge der notwendigen Krankenhausreform» anstünden, das «Risiko, die Versorgung mit medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbrüchen weiter zu verschlechtern».
Fälle wie der in Lippstadt zeigten, «dass Versorgungsangebote entfallen, wenn katholische Krankenhäuser ihren Beschäftigten nach Übernahme einer Klinik die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen untersagen», heißt es in einem Antrag, den die Fraktion demnächst in den Bundestag einbringen will.
Rechtliche Lage bei Schwangerschaftsabbruch
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, innerhalb der ersten zwölf Wochen nach vorheriger Beratung jedoch nicht strafbar. Zulässig ist ein Abbruch zudem nach einer Vergewaltigung oder bei medizinischer Indikation. Dies kann vorliegen, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren aufgrund schwerer Fehlbildungen des Fötus erheblich beeinträchtigt ist.