Meist bemerkt man zu spät, dass der Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist. Nämlich dann, wenn man ein gültiges Dokument vorzeigen muss. Daher gilt: Vor dem Urlaub sollten die Dokumente überprüft werden.
Wenn einem erst vor dem Abflug auffällt, dass der eigene Reisepass nicht mehr gültig ist, hat man ein großes Problem. Ebenso ist es beim „Perso“. Denn grundsätzlich gilt in Deutschland die Ausweispflicht, d. h. jeder deutsche Bundesbürger ist gesetzlich verpflichtet, sich ausweisen zu können. Personen über 16 Jahre müssen deshalb einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen.
Bedenken Sie auch, dass bei Reisen in bestimmte Länder die Ausweisdokumente zum Teil auch über den Reisezeitraum hinaus gültig sein müssen.
Bußgelder drohen
Ein abgelaufener Personalausweis besitzt bereits am Tag nach dem Ablaufdatum keine Gültigkeit mehr. Das Dokument wird dann in der Regel nicht mehr anerkannt. In seltenen in Fällen drohen dann Bußgelder, die sehr hoch ausfallen können.
Für einen abgelaufenen Personalausweis können theoretisch Bußgelder von bis zu 3000 Euro fällig werden. Allerdings werden solch drastische Strafe nur in Ausnahmefällen verhängt. Üblicher sind Strafen im Bereich zwischen zehn und 40 Euro.

Rechtzeitig neu beantragen
Spätestens einen Monat vor Ablauf des Ausweisdokumentes sollte eine Verlängerung des Ausweises oder Passes im Bürgerbüro beantragt werden. Dann sollte der neue Ausweis rechtzeitig vorliegen.
Die Stadt Aulendorf weist beispielsweise darauf hin, dass eine Ausstellung circa vier bis sechs Wochen dauert. Ungültig gewordene Ausweisdokumente können übrigens nicht verlängert werden. Es ist dann nur noch eine Neuausstellung möglich.
Benötigte Dokumente und wichtige Infos
Zur Verlängerung und Neuausstellung muss der Antragsteller persönlich vorbeikommen. Wenn es sich um eine Verlängerung des Personalausweises oder Reisepasses handelt, reicht im Normalfall das Vorlegen des alten Ausweisdokumentes. Außerdem wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.

Sollte der alte Personalausweis zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits abgelaufen sein, ist wahrscheinlich ein anderes Identifikationsdokument notwendig ist. In diesem Fall ist es möglich, dass die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss.
Die Gebühren fallen für die Ausstellung an:
- Personalausweis: unter 24 Jahren 22,80 €, über 24 Jahren 37,00 €
- Reisepass: unter 24 Jahren 37,50 €, über 24 Jahren 60,00 €
- Kinderreisepass: 13,00 €, Verlängerung 6,00 €
(Quelle: Handelsblatt, Stadt Aulendorf)