Alles Wichtige fürs neue Jahr Neue Gesetze und steigende Preise: Änderungen im Jahr 2025

Neue Gesetze und steigende Preise: Änderungen im Jahr 2025
Unter anderem steigen die Strom- und Gaskosten 2025 deutlich. (Bild: yul38885 yul38885/iStock / Getty Images Plus)

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Veränderungen, die verschiedene Personengruppen betreffen und den Alltag beeinflussen werden.

Von höheren Löhnen und teurerem Wohnen bis hin zu digitalen Entwicklungen wie der elektronischen Patientenakte – das Jahr 2025 bringt nicht nur Herausforderungen durch steigende Kosten, sondern auch Möglichkeiten. Stärkere Verbraucherrechte, nachhaltigere Produkte und innovative Technologien können den Alltag langfristig erleichtern, auch wenn die Veränderungen für viele Haushalte zunächst eine Belastung darstellen.

In diesem Überblick finden Sie die wichtigsten Änderungen und erfahren, was auf Sie zukommt – so sind Sie bestens auf das neue Jahr vorbereitet.

Steigende Preise und finanzielle Anpassungen

Mindestlohn und Ausbildungsvergütung steigen

Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde (vorher: 12,41 Euro). Für Minijobber steigt die Verdienstgrenze von 538 Euro auf 556 Euro, was einem maximalen Jahresverdienst von 6.672 Euro entspricht.

Der Mindestlohn erhöht sich im neuen Jahr.
Der Mindestlohn erhöht sich im neuen Jahr. (Bild: picture alliance / Zoonar | stockfotos-mg)

Auch Azubis können sich freuen: Die Mindestausbildungsvergütung steigt auf 682 Euro im ersten, 805 Euro im zweiten, 921 Euro im dritten und 955 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Teile der Ausbildung dürfen künftig auch digital oder mobil erfolgen.

Autoversicherung wird bis zu 20 Prozent teurer

Im neuen Jahr müssen sich Autofahrer auf höhere Kosten für ihre Kfz-Versicherung einstellen: Die Beiträge steigen je nach Versicherungsumfang um bis zu 20 Prozent. Grund dafür sind die gestiegenen Reparaturkosten infolge der hohen Inflation.

Kfz-Versicherungskosten steigen.
Kfz-Versicherungskosten steigen. (Bild: Jinda Noipho // iStock / Getty Images Plus)

Ein Anbietervergleich lohnt sich: Verbraucher haben bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht und können bis zu vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung ihren Vertrag wechseln.

Weitere Informationen, auch zu den neuen Typklassen für 2025, finden Sie auf der Webseite des ADAC.

Erhöhung von Benzinpreisen erwartet

Ab dem 1. Januar 2025 könnten Benzin und Diesel teurer werden. Der CO₂-Preis steigt von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne, was sich direkt auf die Spritpreise auswirken dürfte. Experten gehen davon aus, dass Verbraucher mit höheren Kosten an der Zapfsäule rechnen müssen.

Der Anstieg des CO₂-Preises dürfte sich auf die Benzinkosten auswirken.
Der Anstieg des CO₂-Preises dürfte sich auf die Benzinkosten auswirken. (Bild: Sven Hoppe/dpa)

Bahn: Preis des Deutschlandtickets steigt

Das Deutschlandticket kostet ab Januar 2025 58 Euro statt 49 Euro, was einem Anstieg von 18,3 Prozent entspricht. Das Ticket bleibt bundesweit gültig für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr und wird weiterhin als monatlich kündbares Abonnement angeboten.

Der Preis des Deutschlandtickets steigt.
Der Preis des Deutschlandtickets steigt. (Bild: Boris Roessler/dpa)

Wie es 2026 mit dem Ticket weitergeht, ist noch unklar.

Höhere Energiepreise und neue Tarifmodelle

Ab 2025 steigen die Strom- und Gaskosten deutlich:

  • Strom: Die Stromumlage erhöht sich um 1,3 Cent/kWh auf 3,15 Cent/kWh. Ein Haushalt mit 3.000 kWh Jahresverbrauch zahlt dadurch etwa 40 Euro mehr, ein Einpersonenhaushalt rund 20 Euro. Diese Erhöhung soll die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien gerechter verteilen, wodurch Regionen mit hoher Stromproduktion entlastet werden.
  • Gas: Gaskunden zahlen bei einem Verbrauch von 20.000 kWh etwa 80 Euro mehr pro Jahr, ein Anstieg von 27 %.

Zusätzlich müssen Stromanbieter ab 2025 dynamische Tarife für Kunden mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter) anbieten. Diese Tarife passen sich stündlich an die Preise an der Strombörse an.

Haushalte mit E-Autos, Batteriespeichern oder Wärmepumpen könnten von den niedrigeren Preisen zu bestimmten Zeiten profitieren. Für die meisten Haushalte bleibt diese Möglichkeit jedoch begrenzt, und das Risiko schwankender Preise trägt der Verbraucher.

Pflegebeitrag steigt

Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Beitragssatz der Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent, für Kinderlose auf 4,2 Prozent. Familien profitieren von einer gestaffelten Ermäßigung: Mit einem Kind bleibt es bei 3,6 Prozent, während Eltern mit fünf oder mehr Kindern nur 2,6 Prozent zahlen.

Zusatzbeitrag: Krankenkassen dürfen bis zu 2,5 % verlangen

Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen könnte 2025 auf bis zu 2,5 Prozent steigen (vorher: 1,7 Prozent). Versicherte haben bei einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer anderen Kasse wechseln.

Wohngeld steigt um 15 Prozent

Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld an die gestiegenen Kosten angepasst. Es erhöht sich um 30 Euro monatlich, was einem Anstieg von 15 Prozent entspricht.

Alle zwei Jahre wird die Höhe des Wohngelds angepasst.
Alle zwei Jahre wird die Höhe des Wohngelds angepasst. (Bild: Robert Michael/dpa)

Pfändungsfreier Betrag wird angehoben

Ab Juli 2025 wird der pfändungsfreie Betrag für Einkommen und P-Konten erhöht. Die genauen Beträge werden im Frühjahr bekannt gegeben. Die Anpassung erfolgt jährlich, zuletzt 2024, um steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Post und DHL: Höhere Preise bei Brief- und Paketversand

Ab dem 1. Januar 2025 erhöht die Deutsche Post die Preise für Briefe, Postkarten und Pakete. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

Brief- und Postkartenpreise

  • Standardbrief: 95 Cent (vorher 85 Cent)
  • Postkarte: 95 Cent (vorher 70 Cent)
  • Kompaktbrief: 1,10 € (vorher 1,00 €)
  • Großbrief: 1,80 € (vorher 1,60 €)
  • Maxibrief: 2,90 € (vorher 2,75 €)
  • Standardbrief International: 1,25 € (vorher 1,10 €)
  • Postkarte International: 1,25 € (vorher 95 Cent)
Einige Preisänderungen bei Briefen und Paketen.
Einige Preisänderungen bei Briefen und Paketen. (Bild: AdrianHancu // iStock Editorial / Getty Images Plus)

Päckchen- und Paketpreise

  • Päckchen S: 4,19 € (vorher 3,99 €)
  • Päckchen M: 5,19 € (vorher 4,79 €)
  • Paket bis 2 kg (Online): 6,19 € (vorher 5,49 €)
  • Paket bis 5 kg: 7,69 € (vorher 6,99 €)
  • Paket bis 10 kg: unverändert 10,49 €
  • Paket bis 20 kg: unverändert 18,99 €
  • Paket bis 31,5 kg: unverändert 23,99 €

Höhere Freibeträge und Rentenplus

Freibeträge und Kindergeld erhöhen sich

Die Bundesregierung hat das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, das ab 2025 für mehr Netto vom Brutto sorgt. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.084 Euro, 2026 auf 12.336 Euro.

Der Kinderfreibetrag wird 2025 auf 9.600 Euro und 2026 auf 9.756 Euro angehoben. Zudem erhöht sich das Kindergeld 2025 um fünf Euro auf 255 Euro monatlich und 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro.

Weitere Infos dazu: bundesregierung.de

Mehr Geld für Rentner

Rentner können sich ab dem 1. Juli 2025 auf eine Rentenerhöhung von rund 3,5 Prozent freuen. Diese Prognose basiert auf dem aktuellen Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2024. Die genaue Anpassung wird im Frühjahr 2025 festgelegt und orientiert sich an der Lohnentwicklung und Beitragszahlungen.

Für Rentner mit durchschnittlichen 1.500 Euro netto bedeutet dies rund 52,50 Euro mehr pro Monat. Die Erhöhung soll die Kaufkraft sichern und die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anpassen.

Höhere Freibeträge und Rentenplus ab 2025 sorgen für mehr Netto vom Brutto.
Höhere Freibeträge und Rentenplus ab 2025 sorgen für mehr Netto vom Brutto. (Bild: Sakorn Sukkasemsakorn // iStock / Getty Images Plus)

Neuwahlen nach Ampel-Aus

Die Neuwahlen zum Bundestag sind für den 23. Februar 2025 geplant. Nachdem die Ampel-Koalition zerbrochen ist, haben sich SPD und Union auf dieses Datum geeinigt, unterstützt von FDP und Grünen. Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 16. Dezember die Vertrauensfrage gestellt und somit den Weg für die Neuwahlen offiziell geebnet.

Die Neuwahlen sollen am 23. Februar 2025 stattfinden.
Die Neuwahlen sollen am 23. Februar 2025 stattfinden. (Bild: picture alliance / SZ Photo | Wolfgang Filser)

Neue Standards bei Kommunikation, Digitalisierung und Reisen

Elektronische Patientenakte startet

Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in einer Pilotphase eingeführt, zunächst in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens. Nach vier bis sechs Wochen soll sie ab März 2025 bundesweit verfügbar sein.

Die ePA ermöglicht eine zentrale Speicherung von Arztbriefen, Befunden und eRezepten und soll den Überblick über medizinische Daten erleichtern.

Digitale Zukunft der Medizin: Die elektronische Patientenakte startet ab Januar 2025 in Deutschland.
Digitale Zukunft der Medizin: Die elektronische Patientenakte startet ab Januar 2025 in Deutschland. (Bild: Everyday better to do everything you love // iStock / Getty Images Plus)

E-Rechnungen werden Pflicht

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend. Diese müssen in einem strukturierten Format nach der Norm EN 16931 ausgestellt und verarbeitet werden.

Ziel ist es, den Rechnungsprozess effizienter zu gestalten und die Digitalisierung im Geschäftsverkehr voranzutreiben.

Längere Zustellzeiten bei Briefen

Die Preiserhöhungen bei der Post sind nicht die einzigen Änderungen:

Auch bei den Zustellzeiten gibt es Neuerungen. Die Zustellfrist für Briefe verlängert sich: 95 Prozent der Briefe müssen erst am dritten Tag nach Einwurf zugestellt sein (vorher ein bis zwei Tage). Die Anzahl von Filialen und Briefkästen bleibt jedoch gleich.

Der Briefversand darf künftig länger dauern.
Der Briefversand darf künftig länger dauern. (Bild: AndreyPopov // iStock / Getty Images Plus)

Bei der Paketzustellung gilt künftig: Pakete dürfen nur noch in der direkten Nachbarschaft hinterlegt werden, wenn die Zustellung scheitert.

Internet langsam? Recht auf Minderung im Mobilfunk soll kommen

Kunden können seit 2021 ihre Rechnung kürzen oder ihren Vertrag kündigen, wenn der Festnetzanschluss nicht die vereinbarte Geschwindigkeit liefert. Die Bundesnetzagentur stellt ein Mess-Tool zur Verfügung, um die tatsächliche Leistung zu überprüfen. Laut der Verbraucherzentrale folgen ähnliche Regelungen für Mobilfunk-Internet im Frühjahr 2025.

USB-C wird Standard: Einheitlicher Anschluss soll Elektroschrott reduzieren

USB-C wird ab 28.12.2024 der einheitliche Ladeanschluss für Smartphones, Tablets und andere mobile Geräte in der EU. Damit sollen 11.000 Tonnen Elektroschrott jährlich vermieden werden.

USB-C wird Pflicht.
USB-C wird Pflicht. (Bild: Thomas Nuehnen // iStock / Getty Images Plus)

Großbritannien: Kostenpflichtige Einreisegenehmigung ab April

Ab dem 2. April 2025 benötigen Staatsangehörige fast aller EU-Staaten, darunter auch Deutschland, für Reisen nach Großbritannien eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese muss vorab beantragt werden und ähnelt dem ESTA-System für Reisen in die USA. Betroffen sind sowohl Geschäftsreisen als auch Urlaubsreisen.

Nachhaltige Alternativen: Schadstofffreie Verpackungen und Zahnfüllungen

Quecksilber adé: Kunststofffüllungen ersetzen Amalgam

Ab Januar 2025 wird Amalgam für neue Zahnfüllungen EU-weit verboten, um die Umwelt vor Quecksilber zu schützen. Als Ersatz stehen selbstadhäsive Kunststofffüllungen zur Verfügung, die zahnfarben und ohne Zuzahlung im Seitenzahnbereich angeboten werden. Bestehende Amalgam-Füllungen sind nicht betroffen.

Amalgam-Zahnfüllungen werden verboten.
Amalgam-Zahnfüllungen werden verboten. (Bild: icefront // iStock / Getty Images Plus)

EU-Verbot für BPA in Verpackungen

Ab 2025 ist Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelverpackungen wie Plastikflaschen und Konservendosen EU-weit verboten, da es gesundheitsschädlich ist und den Hormonhaushalt stören kann. Hersteller müssen BPA-freie Alternativen nutzen. PET-Flaschen müssen zudem zu 25 % aus recyceltem Kunststoff bestehen. Ziel ist der Schutz von Gesundheit und Umwelt.

BPA-Verbot und Recyclingvorgaben für Kunststoffflaschen.
BPA-Verbot und Recyclingvorgaben für Kunststoffflaschen. (Bild: scisettialfio // iStock / Getty Images Plus)

Gut informiert ins Jahr 2025

Das Jahr 2025 bringt viele Veränderungen, die unseren Alltag spürbar beeinflussen werden. Zwar sorgen höhere Mindestlöhne und mehr Wohngeld für Entlastung, doch steigende Energie- und Lebenshaltungskosten stellen viele Haushalte vor neue Herausforderungen.

Wer gut informiert ist, kann besser reagieren und sich gezielt auf das kommende Jahr einstellen. Wir wünschen alles Gute für das neue Jahr.