Mordlust-Merkmal nicht erfüllt: Mehr als vier Jahre Haft

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Bild: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Deutsche Presse-Agentur
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Drei Mal sticht er nach Ansicht des Gerichts auf einen Mann ein, nachdem er dessen Begleiter niedergeschlagen hat. Die Staatsanwaltschaft warf einem 25-Jährigen Mordlust vor, das Gericht urteilte nun anders.

Das Tübinger Landgericht hat einen 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung verurteilt. Die Kammer sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Mann im Herbst einen anderen Mann mit einem Messer angegriffen und dessen Begleiter niedergeschlagen hat. Damit blieb die Kammer deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Diese hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt. Die beiden Geschädigten hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Die Nebenklage hatte jeweils eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Die Verteidigung des Angeklagten hatte eine Strafe zwischen drei Jahren und drei Jahren und sechs Monaten beantragt.

Nach Ansicht des Gerichts begegneten sich der Angeklagte und die beiden Männer in einer Gaststätte, wobei es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein muss. Die Kammer geht davon aus, dass der Angeklagte den beiden Männern folgte, als sie das Lokal verließen. Demnach schlug er anschließend den Begleiter des Mannes nieder und versetzte dem anderen Mann zwei Stiche in den Bauch und einen in den Schulterbereich. Das Opfer wurde dabei lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.