Die gesetzlichen Krankenkassen werfen dem Bund vor, sie bei den Kosten für die Versicherung von Bürgergeldbeziehenden im Stich zu lassen. Nun zieht ihr Spitzenverband vor Gericht – und weitere Klagen stehen bereits in Aussicht.
Im Streit um milliardenschwere Ausgaben für Bürgergeldempfänger haben die gesetzlichen Krankenversicherungen Klage gegen den Bund eingereicht. Der Staat habe die Krankenkassen damit beauftragt, die medizinische Versorgung dieser Menschen sicherzustellen, lasse sie aber auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen, kritisierte der GKV-Spitzenverband in Berlin. «Das sind derzeit rund 10 Mrd. Euro Jahr für Jahr.»
Aus diesem Grund habe der Spitzenverband im Interesse der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten erste Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Weitere Verfahren sollen in den kommenden Tagen folgen. Zuvor hatte die «Rheinische Post» darüber berichtet.
Man habe die Politik wiederholt auf die «rechtswidrige Unterfinanzierung» der Beiträge für Bürgergeldbeziehende hingewiesen, sagte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands. Es sei jedoch trotz vieler Zusagen nichts passiert. «Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker!»
Krankenkassen warnen vor steigenden Beiträgen
Das Verhalten des Bundes sei gegenüber den gesetzlich Versicherten unfair, kritisierte die Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann. «Durch diese Unterfinanzierung steigen die Krankenkassenbeiträge schneller, die Unternehmen haben immer höhere Arbeitskosten und Beschäftigten bleibt immer weniger Netto vom Brutto.»
Mehrere Kassen, darunter die DAK sowie die IKK Brandenburg und Berlin, planen ebenfalls Klagen. DAK-Chef Andreas Storm übte ebenfalls deutliche Kritik an der Bundesregierung. «Auch wir klagen gegen die aktuellen Bescheide über die unzureichenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026.»
Storm sagte der «Bild», hätten die gesetzlichen Krankenkassen die ihnen zustehenden Bundesmittel von jährlich rund zehn Milliarden Euro erhalten, könnten die Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern im Jahr 2026 stabil bleiben. «Es geht um eine Entlastung um 0,5 Beitragspunkte.»