Fehlurteil Justizopfer blickt nach Millionen-Entschädigung nach vorn

Justizopfer blickt nach Millionen-Entschädigung nach vorn
Manfred Genditzki saß über 13 Jahre lang unschuldig in Haft und kämpfte mehrfach vor Gericht um seine Freiheit. (Archivbild: Sven Hoppe/dpa)
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Deutsche Presse-Agentur
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Die mehr als 13 Jahre, die Manfred Genditzki unschuldig im Gefängnis verbrachte, lassen sich nicht zurückholen. Dennoch blickt er nun mit Zuversicht nach vorn.

Nach der Einigung über eine Entschädigung in Höhe von 1,31 Millionen Euro kann das bayerische Justizopfer Manfred Genditzki einen Schlussstrich unter die langjährigen Verfahren ziehen. „Herr Genditzki ist erleichtert darüber, dass die jahrelangen Verfahren nun ein Ende gefunden haben“, teilte seine Anwältin Regina Rick auf Anfrage mit. „Die dreizehneinhalb Jahre, die er zu Unrecht in Haft verbracht hat, gibt ihm niemand mehr zurück, aber er freut sich jetzt auf eine unbeschwerte Zeit mit seiner Familie.“

Als vermeintlicher Mörder hatte Genditzki einen großen Teil seines Lebens unschuldig hinter Gittern verbracht. Das Landgericht München II hatte ihn 2010 für schuldig befunden, eine Seniorin aus Rottach-Egern in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Nach einem langen Weg durch die Instanzen wurde er schließlich 2023 im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens freigesprochen.

Einvernehmliche Lösung

Nach dem erfolgreichen Kampf um seine Freiheit folgte für Genditzki die Auseinandersetzung um eine angemessene Entschädigung. Am Mittwoch teilte das bayerische Justizministerium mit, dass er vom Freistaat – unter Anrechnung bereits gezahlter Beträge – insgesamt 1,31 Millionen Euro erhält. Damit seien sämtliche Ansprüche aus der Verurteilung, der Haftzeit sowie dem Wiederaufnahmeverfahren abgegolten.

„Wir begrüßen, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte“, erklärte seine Anwältin. „Bei der Gesamthöhe der finanziellen Entschädigung ist zu berücksichtigen, dass diese teilweise zu versteuern ist und dass Herr Genditzki etliche Verbindlichkeiten, darunter Anwaltshonorare, zu begleichen hat.“

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.