2024 wird ein spannendes Jahr für Führerscheinbesitzer. Anstehende Änderungen werden bereits diskutiert. Die EU will 2024 die Regeln für den Führerschein reformieren. Das würde auch Deutschland betreffen. Es könnte sich demnächst einiges ändern. Der ADAC informiert über die Vorschläge nach dem Kommissionsentwurf.
Fahrtauglichkeits-Checks ab 70
Künftig sollen Senioren über 70 Jahre möglicherweise alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. In einigen EU-Ländern ist das bereits Praxis. Nach dem 1. Entwurf der Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Führerscheine von Personen, die 70 Jahre alt sind, auf maximal 5 Jahre befristen.

So können Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden. Der Führerschein muss dann im Alter regelmäßig umgetauscht werden. Ob und inwieweit das auch in Deutschland umgesetzt wird und wie ein derartiger Check aussehen könnte, ist noch unklar.
Nicht nur eine Probezeit
Bisher wird nur beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Bei den Klassen AM (Kleinkrafträder bis 50 cm³, bis 45 km/h), L und T (Traktor-Führerscheine) gibt es außerdem keine Probezeit.
Anerkennung von B17 im Ausland
Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland bereits mit 17 Jahren erworben werden. Eine gute Nachricht für Führerscheinneulinge: Die Rahmenbedingungen für das begleitete Fahren sollen nach den ersten Vorstellungen der EU Kommission vereinheitlicht und EU-weit anerkannt werden.

Fahrten im Rahmen des begleiteten Fahrens über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich. Es soll außerdem eine europaweite, einheitliche Probezeit von 2 Jahren eingeführt werden.
Lkw/Bus: Ausnahmen beim Mindestalter
In Deutschland kann die Klasse C für Lkw momentan erst mit 21 Jahren, die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden. Diskutiert wird über Absenkung des Mindestalters nur im Bereich der öffentlichen Sicherheit, wie zum Beispiel der Feuerwehr.
Digitaler Führerschein und QR-Code
Mit der 4. Führerscheinrichtlinie soll auch der digitale Führerschein eine zweite Chance bekommen: Ziel ist es, dass bei einer Polizeikontrolle oder bei der Autovermietung die entsprechende App auf dem Smartphone reicht. Für die Führerscheinscheckkarte ist zudem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen.

Das könnte sich für Fahrschüler ändern
Bislang ist es nicht möglich, theoretische und praktische Führerscheinprüfung in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu absolvieren. Das soll das künftig erlaubt sein.

Der Entwurf der neuen Führerschein-Richtlinie enthält eine Vereinfachung der Wohnsitzregelung, sodass die Führerscheinprüfung künftig zum Beispiel auch in dem EU-Land, dessen Staatsangehörigkeit der Prüfling besitzt, abgelegt werden könnte.
Führerscheinentzug: EU-weite Anerkennung
Die EU-Kommission möchte, dass Führerscheinmaßnahmen wie Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis künftig grenzüberschreitend in allen Mitgliedsstaaten gelten.
Ärztliche Untersuchung für alle
Der neue Vorschlag der Berichterstatterin des Verkehrsausschusses des EU-Parlaments zielt darauf ab, dass jeder, der zukünftig einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse stellt oder seinen Führerschein umtauscht oder verlängert, eine ärztliche Untersuchung vorlegen soll. Betroffen wären auch Pkw- und Motorradklassen. Welchen Umfang die Untersuchung haben könnte, ist derzeit noch offen.
Änderung Klasse B: ab 18 Jahren nur noch bis 1,8 t
Derzeit umfasst der Autoführerschein der Klasse B Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen. Der neue und unter Umständen nicht mehrheitsfähige Vorschlag reduziert den Umfang der Klasse B erheblich und schlägt eine Stufenlösung vor: Die neue Klasse B soll nur noch Kraftfahrzeuge mit maximal 1,8 t zulässigem Gesamtgewicht umfassen.
Neue Klasse B+: ab 21 Jahren bis 3,5 t
Nach Ablauf einer zweijährigen Probezeit und dem Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren können Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B dann die neue Klasse B+ machen. Mit der neuen Klasse B+ dürfen dann Kraftfahrzeuge bis 3,5 t gefahren werden. Eine Art Direkteinstieg in die umfangreichere Klasse B+ ist nicht vorgesehen.

Neue Regeln für Mindestalter
Nach den Vorschlägen der Berichterstatterin dürfte die neue gewichtsreduzierte Pkw-Klasse B mit 18 Jahren erworben werden. Die Klasse B+ erst mit 21 Jahren. Für die Motorradklasse A1 soll das Mindestalter auf 18 Jahre angehoben werden.
Bei der Klasse A2 (Motorrad) beträgt nach dem Entwurf das Mindestalter ebenfalls 18 Jahre, für die Klasse A 20 Jahre, da ein zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich ist.
Kein Direkteinstieg in Klasse A mehr
Um heute alle Motorräder und Dreiräder fahren zu dürfen, ist die Klasse A erforderlich, die entweder als Stufenführerschein oder durch Direkteinstieg (Mindestalter 24 Jahre) erworben werden kann. Die Möglichkeit des Direkteinstiegs könnte nach den Änderungsvorschlägen in Zukunft wegfallen, sodass ein Erwerb nur noch nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 möglich wäre.
Aus für begleitetes Fahren ab 17?
Bitter für Fahrfänger: Nach diesem Vorschlag dürften die Mitgliedstaaten das Mindestalter für die Prüfung nicht mehr senken. Es wäre nur noch eine Erhöhung erlaubt. Mit dieser Regelung würde das begleitete Fahren mit 17 Jahren nach bestandener Prüfung zukünftig nicht mehr möglich sein – ob das tatsächlich von der Mehrheit letztendlich so gewollt wird, ist nach der ersten Diskussion im Verkehrsausschuss mehr als fraglich.
Nachtfahrverbot
Der Änderungsentwurf würde es den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens einzuführen. Dies soll insbesondere Fahrten unter Alkoholeinfluss reduzieren, führt aber dazu, dass beispielsweise Schichtarbeiter in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Befristungen von Führerscheinen
Hier soll für alle Pkw- und Motorradklassen nach den Änderungswünschen der Berichterstatterin grundsätzlich eine Befristung des Karten-Führerscheins auf 10 Jahre (statt bisher auf 15 Jahre) erfolgen.
Im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission sieht der Änderungsentwurf deutlich kürzere und nach Alter gestaffelte Fristen vor. So könnten für Führerscheininhaber eine Limitierung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis ab 60 Jahren auf 7 Jahre, ab 70 Jahren auf 5 Jahre und ab 80 Jahren auf 2 Jahren drohen. Die Fahreignung ist eine Frage der individuellen Gesundheit und nach Ansicht des ADAC gibt es keine statistischen Anhaltspunkte für die im Entwurf gewählten Altersstufen beziehungsweise Gültigkeitsdauern.
Ausführliche Informationen gibt es beim ADAC.
(Quelle: ADAC)