Auf einer Insel im Chiemsee hielt eine Frau eine männliche Stockente eingezäunt unter einem Trampolin in ihrem Garten. Das Tier musste später eingeschläfert werden – für die Halterin hatte der Fall rechtliche Konsequenzen.
Wegen der Haltung eines wilden Erpels unter nicht artgerechten Bedingungen muss eine Frau aus Oberbayern eine Geldstrafe zahlen. Die Halterin aus der Gemeinde Chiemsee im Landkreis Rosenheim, zu der drei Inseln im gleichnamigen Gewässer gehören, wurde wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Jagd- und Naturschutzrecht zu einer Zahlung von 6.000 Euro verurteilt, wie das Amtsgericht Rosenheim mitteilte. Der Strafbefehl über 60 Tagessätze ist rechtskräftig.
Nach Angaben der Polizei ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Wildtiere ohne entsprechende Genehmigung zu fangen oder zu halten. Wildenten, zu denen auch die in Deutschland weit verbreiteten Stockenten zählen, gehören zu den jagdbaren Vogelarten. Ihre Haltung ist nur mit jagdrechtlicher Erlaubnis zulässig.
Laut Polizei hatte die Frau den Erpel mehr als ein Jahr lang unter den nicht artgerechten Umständen in ihrem Garten am Chiemsee gehalten. Im Sommer 2024 wurde das «augenscheinlich nicht gesunde» Tier nach einer Kontrolle gemeinsam mit Experten des Veterinäramts zu einem Tierarzt gebracht. Da der Erpel nicht mehr in freier Wildbahn hätte leben können, wurde er eingeschläfert.