Die Zahl der registrierten Fälle von Kinderpornografie im Internet ist bei der bayerischen Zentralstelle Cybercrime im vergangenen Jahr gesunken. Entwarnung bedeutet das jedoch nicht – im Gegenteil: Die Ermittler zeigen sich alarmiert.
Die bayerische Zentralstelle Cybercrime hat im vergangenen Jahr weniger Verfahren wegen des Umgangs mit kinderpornografischen Inhalten erfasst. Von einer positiven Entwicklung könne jedoch keine Rede sein, betont der stellvertretende Leiter der Spezialstaatsanwaltschaft, der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Goger. „Es wäre weltfremd, zu sagen, die tatsächlichen Fälle sind zurückgegangen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Eine abschließende Bewertung des Rückgangs sei derzeit nicht möglich. Zwar habe man bestimmte Phänomene gezielt in den Fokus genommen, etwa das Livestreaming von Missbrauchstaten im Internet. Gleichzeitig müsse jedoch von einer sinkenden Zahl an Hinweisen aus der Online-Wirtschaft ausgegangen werden, insbesondere von sogenannten NCMEC-Meldungen.
Dabei handelt es sich um Meldungen der gemeinnützigen US-Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC), mit der deutsche Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten. Nach Angaben des Bundeskriminalamts kooperiert die Organisation mit US-Internetunternehmen und Serviceprovidern, die ihre Datenbestände auf mögliche Missbrauchsdarstellungen überprüfen.
„Das besorgt uns momentan sehr“
Goger führt den Rückgang der Meldungen unter anderem auf die zunehmende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vieler Dienste zurück. „Möglicherweise fällt das Material den Anbietern schlicht nicht mehr auf“, sagte er. Genau deshalb verfolge man aufmerksam die Entwicklungen auf europäischer Ebene. Seit Jahren werde dort über eine neue Verordnung verhandelt, die in der öffentlichen Debatte häufig als „Chat-Kontrolle“ bezeichnet werde.
„Die Befürchtung, dass wir auf diesem Gebiet zunehmend blind werden, scheint sich zu bestätigen. Das besorgt uns momentan sehr“, so Goger. Sollte die Bedeutung von NCMEC weiter abnehmen, entstehe ein ernsthaftes Problem für die Strafverfolgung von Kinderpornografie im Internet. „Viele besonders schwere Fälle sind ausschließlich durch diese Meldungen bekannt geworden.“
Erfolge bei Ermittlungen im Darknet
Unverändert ein Schwerpunkt bleibt die Bekämpfung von Kinderpornografie im Darknet. Im vergangenen Jahr sei es unter bayerischer Koordination gelungen, die große Plattform „kidflix“ abzuschalten. In zahlreichen Ländern habe es Durchsuchungen gegeben, rund 1.600 Tatverdächtige seien dem Komplex zugeordnet.
In der Vergangenheit habe man häufig von der Vorarbeit ausländischer Ermittlungsbehörden profitiert, etwa aus den USA oder Australien. Der aktuelle Fall zeige jedoch, dass die bayerischen Behörden gemeinsam mit dem Landeskriminalamt in München selbst in der Lage seien, solche Plattformen zu zerschlagen und internationale Partner mit entscheidenden Hinweisen zu versorgen, sagte Goger.
Vor wenigen Wochen sei zudem eine weitere Darknet-Plattform aufgeflogen. Dies unterstreiche, dass sich die Ermittlungen in diesem Bereich zu einem klaren Kompetenzschwerpunkt in Bayern entwickelt hätten. Zudem wolle man das Vorgehen gegen Livestreams von sexuellem Missbrauch weiter intensivieren. „Das wird auch künftig einer unserer Schwerpunkte bleiben.“
Im Jahr 2021 registrierte die Zentralstelle 3.687 Verfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Die Zahlen stiegen in den Folgejahren kontinuierlich an: 2022 auf 6.591, 2023 auf 8.146 und 2024 auf 8.728 Verfahren. Bis Mitte Dezember 2025 wurden hingegen 7.389 Verfahren gezählt.