Zwei Gefangene fliehen aus dem offenen Vollzug. Die Fälle hatten für Kritik an der Justiz gesorgt. Nun sind beide wieder in Haft.
Die beiden aus dem sogenannten offenen Vollzug geflohenen Häftlinge sind wieder im Gefängnis. Dies teilte das baden-württembergische Justizministerium am Mittwoch in Stuttgart mit. Wegen dieser und ähnlicher Fälle hatte es Kritik an den Strafvollzugsbehörden gegeben.
Der an Heiligabend aus der Außenstelle Kislau der Justizvollzugsanstalt Bruchsal entkommener Mann wurde bereits am 4. Februar geschnappt und dann ins Gefängnis gebracht. Der 28 Jahre alte Gefangene war ursprünglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er diese Geldstrafe nicht bezahlte, hatte er stattdessen eine Freiheitsstrafe von 140 Tagen zu verbüßen.
Ein am 26. Januar gleichfalls in Kislau geflohene Gefangene stellte sich am 6. Februar selbst in Bruchsal und befindet sich nun dort im geschlossenen Vollzug. Er hatte von einer ursprünglich zur Bewährung ausgesetzten zehnmonatigen Freiheitsstrafe noch acht Monate zu verbüßen, nachdem die Bewährung widerrufen wurde, weil der Mann die damit verbundenen Auflagen nicht erfüllt hatte.
Nach Bekanntwerden der beiden Fälle hatte das Justizministerium erklärt: «In den Einrichtungen des offenen Vollzugs sieht das Gesetz keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen vor.» Das Fluchtrisiko sei bei dieser Vollzugsform gegeben.
Im offenen Vollzug müssen Gefangene oft einsitzen, wenn sie Geldstrafen nicht bezahlt haben. Sie arbeiten unter anderem in der landwirtschaftlichen Produktion oder in einem Hofladen. Durchschnittlich gab es laut Ministerium im offenen Vollzug in Baden-Württemberg in den vergangenen zwölf Jahren jährlich rund neun sogenannte Entweichungen. Im vergangenen Jahr konnten elf Gefangene entkommen, von denen fünf noch auf der Flucht seien.