Landau ist der geographische Mittelpunkt der Urlaubsregion Südliche Weinstraße (Pfalz). Neben unzähligen Weinreben und einem milden Klima gibt es hier aber auch einen Bürgermeister, der seinen kleinen Sohn (10 Wochen) mit ins Büro – genauer gesagt mitten auf den Chefsessel ins Rathaus – mitnimmt.
Der 36-jährige Schultes Lukas Hartmann (Grüne) hatte bereits vor seiner „Elternzeit“ auf der Homepage der Stadt Landau angekündigt, dass er nach seiner vierwöchigen Elternzeit künftig auch bei Sitzungen, Terminen und Co. teilweise mit Baby unterwegs sein wird und dafür um Verständnis geworben. „In einer modernen Gesellschaft ist Sorgearbeit unsere gemeinsame Aufgabe als Eltern.“ Deutschlandweit gibt es zunehmend Bürgermeister, die das genauso sehen.
Baby bei wichtigen Treffen mit dabei
Formal steht Bürgermeistern ebenso wie Abgeordneten in Rheinland-Pfalz keine Elternzeit zu. In Baden-Württemberg ist Elternzeit für Bürgermeister zum Beispiel möglich. Landaus Bürgermeister hat deshalb im Jahr 2024 auf die Hälfte seines Urlaubs verzichtet, um in den ersten Wochen nach der Geburt seines Sohnes komplett zuhause sein zu können. „Es ist wichtig, dass wir als Väter Verantwortung nicht nur im Job, sondern auch zu Hause übernehmen“.
Wie der SWR berichtete, hatte Lukas Hartmann aus Landau seinen Sohn Fion (10 Wochen) bereits bei Pressegesprächen, Treffen mit der Feuerwehr und Stadtvorstandssitzungen mit dabei.
Palmer war Vorreiter
Boris Palmer (parteilos), OB von Tübingen, ging im September 2010 als erster Oberbürgermeister Deutschlands in Elternzeit – ganze 8 Wochen lang und offiziell genehmigt. Gegenüber der dpa sagte Palmer damals: „Ein guter OB kann auch zwei Monate weg sein. Nur ein schlechter muss jeden Tag hinterherkehren.“
Studien zur Elternzeit
Über das Thema „Elternzeit bei Bürgermeistern“ sind an den Verwaltungshochschulen in Baden-Württemberg aber auch schon Bachelorarbeiten verfasst worden. So stellte zum Beispiel Lena Jauß im Jahr 2022 in ihrer Studie fest, dass nur drei Prozent der befragten Bürgermeister die Elternzeit nutzten. Die Dauer betrug dabei maximal acht Wochen, schreibt der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. An der Umfrage nahmen rund ein Drittel der Bürgermeister in Baden-Württemberg teil, darunter 12 Prozent Frauen.
Der Großteil der Teilnehmer ist der Ansicht, dass das Amt des Bürgermeisters mit einer Elternzeit nicht vereinbar ist. Der Amtsinhaber trägt eine zu große Verantwortung, um sein Amt über längere Zeit hinweg zu unterbrechen, heißt es weiter.
(Quelle: SWR/Landau/Presse/dpa/ Staatsanzeiger für Baden-Württemberg)