Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren im Bundestag gescheitert

Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren im Bundestag gescheitert
Hatten sich ein anderes Ergebnis gewünscht: Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeskanzler Olaf Scholz. (Bild: Kay Nietfeld/dpa)

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Nach monatelangen Diskussionen hat das Parlament entschieden: Für den Kampf gegen die Pandemie kommt zunächst keine allgemeine Impfpflicht. Nach einem Schlagabtausch fällt ein Kompromissvorschlag dafür durch.

Berlin (dpa) – Der Entwurf für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland ist im Bundestag gescheitert.

Den Vorschlag für eine Pflicht zunächst ab 60 Jahren lehnten 378 Abgeordnete ab, dafür votierten 296 Abgeordnete und neun enthielten sich. Für eine allgemeine Impfpflicht als Vorsorge für den Herbst hatte sich auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) ausgesprochen. Wegen offenkundiger Meinungsverschiedenheiten hatte die Ampel-Koalition dazu aber keinen Regierungsentwurf eingebracht. Abgestimmt wurde daher weitgehend ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben.

Lauterbach reagiert besorgt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat besorgt auf das Scheitern eines Entwurfs im Bundestag für die Einführung einer Corona-Impfpflicht in Deutschland reagiert. Der SPD-Politiker schrieb am Donnerstag auf Twitter: «Es ist eine sehr wichtige Entscheidung, denn jetzt wird die Bekämpfung von Corona im Herbst viel schwerer werden. Es helfen keine politischen Schuldzuweisungen. Wir machen weiter.»

Konkret sahen die Pläne vor, dass für alle ab 60 Jahren eine Pflicht kommen sollte, bis zum 15. Oktober über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Für 18- bis 59 Jährige, die nicht geimpft sind, sollte zunächst eine Beratungspflicht kommen. Über die Pflichten, Beratungs- und Impfangebote sollten die Krankenkassen bis 15. Mai die Bürger informieren.

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Um eine Mehrheit zu erreichen, hatten Abgeordnete aus SPD, FDP und Grünen noch einen Kompromiss-Entwurf vorgelegt. Dafür weichten die Befürworter einer Impfpflicht ab 18 Jahren ihren Vorschlag auf und einigten sich mit einer Abgeordnetengruppe, die für eine mögliche Impfpflicht ab 50 eintrat, auf eine gemeinsame Initiative. Dieser Vorschlag wurde als einziger ausgearbeiteter Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt, verfehlte aber eine Mehrheit. Zuvor waren auch mehrere Anträge gegen eine Impfpflicht abgelehnt worden.

Konkret sahen die Pläne vor, dass für alle ab 60 Jahren eine Pflicht kommen sollte, bis zum 15. Oktober über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Für 18- bis 59 Jährige, die nicht geimpft sind, sollte zunächst eine Beratungspflicht kommen. Über die Pflichten, Beratungs- und Impfangebote sollten die Krankenkassen bis 15. Mai die Bürger informieren.

Auch Unions-Antrag gescheitert

In der Bundestagsabstimmung ist auch ein Antrag der Union durchgefallen. Dafür stimmten 172 Abgeordnete, dagegen votierten 497 und neun Abgeordnete enthielten sich. Der Antrag forderte zunächst den Aufbau eines Impfregisters und sprach sich für einen «gestuften Impfmechanismus» aus, den Bundestag und Bundesrat bei verschärfter Pandemielage in Kraft setzen könnten. Er könnte dann auch eine Impfpflicht vorsehen, aber nur für gefährdete Bevölkerungsgruppen. Die Unionsfraktion selbst hat 197 Abgeordnete.

Impf-Kampagne nahezu zum Erliegen gekommen

Seit Beginn der Pandemie war eine allgemeine Impfpflicht lange über Parteigrenzen hinweg ausgeschlossen worden. Angesichts schleppender Impfungen sprachen sich Ende vergangenen Jahres Scholz und die Ministerpräsidenten doch dafür aus. Aktuell haben mindestens 63,2 Millionen Menschen oder 76 Prozent aller Einwohner den Grundschutz mit der nötigen zweiten Spritze. Die Impf-Kampagne ist aber nahezu zum Erliegen gekommen. Bereits seit Mitte März greift eine Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen.

In der Aussprache unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag hatten sich Befürworter und Gegner einer allgemeinen Impfpflicht einen heftigen Schlagabtausch geliefert.