Nach Angriffen gegen Iran Chaos im internationalen Flugverkehr – was Reisende wissen müssen

Chaos im internationalen Flugverkehr – was Reisende wissen müssen
Gesperrte Lufträume: Rund 30.000 Reisende von deutschen Veranstaltern sind von der Eskalation in der Golfregion betroffen (Foto: Getty Images/Stock Fotografie)
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Nach den Angriffen der USA und Israels gegen den Iran herrscht eine große Unsicherheit. Im internationalen Flugverkehr herrscht Chaos und Kreuzfahrtschiffe liegen fest, heißt es vom ADAC in einer Mitteilung. Das Auswärtige Amt verschärft nach der militärischen Eskalation zwischen Israel, den USA und dem Iran die Reise- und Sicherheitshinweise für die ganze Region.

Rückholung von Kindern und Kranken

Seit dem 28. Februar gelten Reisewarnungen unter anderem für Israel, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Für den Iran besteht schon seit 2022 eine Reisewarnung. Laut Medienberichten sitzen rund 30.000 deutsche Reisende in der Golfregion fest. Die Bundesregierung bereitet inzwischen die Rückholung von Kindern, Kranken und Schwangeren unter den im Nahen Osten gestrandeten Deutschen vor. Dazu würden Maschinen von Fluglinien nach Riad und Maskat geschickt, so Außenminister Johann Wadephul (CDU) in Berlin.

Angriffe auf Luxushotel und mehrere Flughäfen

Bei einem mutmaßlich iranischen Drohnenangriff in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ist es am 300 Meter hohen Luxushotel Burj Al Arab auf einer künstlichen Insel in Dubai zu einem Brand gekommen und im

Hafen der Stadt brach außerdem durch Trümmer einer abgefangenen Rakete ein Brand aus, wie die Behörden mitteilten.

Bei einem Drohnenangriff auf den internationalen Flughafen in Bahrain ist Sachschaden entstanden. Angriffe wurden auch an anderen Verkehrsflughäfen in der Region gemeldet, etwa am Internationalen Flughafen Kuwait. Viele Airports wurden geschlossen und Flüge gestrichen.

Lufthansa: Keine Flüge nach Israel, Dubai und Abu Dhabi

Wegen iranischer Raketen müssen Millionen Menschen in Israel erneut Schutz suchen. Der Flughafen Tel Aviv war bis zum 2. März, gesperrt. Jetzt haben israelische Streitkräfte (IDF) angekündigt, dass Israel seinen Luftraum schrittweise wieder öffnen werde.

Auch in anderen Teilen der Region ist der Luftverkehr stark eingeschränkt. Der Luftraum in Katar sowie in Teilen Syriens ist nach wie vor geschlossen.

Die Lufthansa setzt ihre Flüge nach Tel Aviv, Beirut, Amman, Erbil, Dammam und Teheran bis einschließlich Sonntag, 8. März, aus. Ebenfalls bis einschließlich 8. März werden folgende Lufträume nicht genutzt: Israel, Libanon, Jordanien, Irak, Katar, Kuwait, Bahrain, Dammam und Iran.

Auch zahlreiche andere Fluglinien, wie etwa Swiss, Air France oder Emirates, haben ihre Flüge vorübergehend eingestellt.

Zusätzlich wurden Flüge von und nach Dubai und Abu Dhabi gestoppt. Der Luftraum der Vereinigten Arabischen Emirate wird bis einschließlich 4. März nicht genutzt.

Chaos im Flugverkehr: Erste Sonderflüge aus Dubai

Allerdings gibt es jetzt Ausnahmen: Heute, 3. März, hat die Bundesregierung die Rückholung gestrandeter Reisender gestartet. Eine Sprecherin des Frankfurter Flughafens bestätigte, dass sich das erste Flugzeug aus Dubai auf dem Weg nach Deutschland befinde. Auch der Reiseveranstalter TUI rechnet damit, dass einzelne Flüge aus Dubai starten dürfen, um gestrandete Deutsche zurückzubringen.

Kreuzfahrtschiffe liegen in Golfregion fest

Betroffen sind auch Kreuzfahrten: Vom deutschen Anbieter TUI Cruises liegen die Kreuzfahrtschiffe „Mein Schiff 4“ und „Mein Schiff 5“ mit einer Kapazität für insgesamt gut 5.000 Reisende fest. „Die Sicherheit unserer Gäste und der Crew hat für uns jederzeit oberste Priorität“, hieß es auf der Website des Anbieters. Eine planmäßige Durchführung der Reisen sei derzeit nicht verantwortbar. Die Gäste befänden sich weiterhin an Bord der beiden Kreuzfahrtschiffe, hieß es.

Reisende in Nahost: Was Sie vor Ort beachten müssen

Wer derzeit in Dubai, Oman, Israel oder einem der anderen von der Eskalation betroffenen Länder Urlaub verbringt, sollte laut Auswärtigem Amt Folgendes beachten:

  • Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein. Wenn Sie dort registriert sind, werden Sie über wichtige Entwicklungen informiert. Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land Ihres Aufenthalts. Zudem sind laut Auswärtigem Amt die Informationen der NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE) zu beachten.
  • Sie sollten lokale Medien aufmerksam verfolgen, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten und sich mit den Verhaltenshinweisen bei Raketenbeschuss vertraut machen, insbesondere den Weg zum nächsten Schutzort (Shelter, Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, Innenräume) kennen.
  • Wenn Sie Kontakt zum Auswärtigen Amt aufnehmen möchten und den Bereitschaftsdienst der zuständigen Botschaft nicht erreichen, steht Ihnen folgende Krisenhotline zur Verfügung: +49 30 5000 87777. Sie ist montags bis sonntags von 8 bis 18 Uhr (deutsche Zeit) erreichbar.

Ihr Flug wurde storniert – so kommen Sie nach Deutschland

  • Informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten. Es kommt aktuell zu Sperrungen der verschiedenen Lufträume.
  • Bitte kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und suchen Sie mögliche Ausreisealternativen. In Ländern mit gesperrtem Luftraum müssen Sie selbst abwägen, ob Sie Ihren Aufenthalt an einem sicheren Ort verlängern oder sich auf einen Weg über Land machen, dessen Gefahren aktuell niemand verlässlich bewerten kann.
  • Auf die Frage, ob es eine Rückholaktion geben wird, informiert das Auswärtige Amt derzeit folgendermaßen: „Bitte nutzen Sie bestehende kommerzielle Ausreisemöglichkeiten, sofern es diese in Ihrem Aufenthaltsland derzeit gibt. Informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten.“

Die Vereinigten Arabischen Emirate übernehmen nach Behördenangaben die Kosten für Unterkünfte von gestrandeten Passagieren im Land. Laut der staatlichen Nachrichtenagentur WAM teilte die Generalbehörde für Zivilluftfahrt mit, dass dies für „alle Unterbringungs- und Verpflegungskosten für betroffene und gestrandete Passagiere“ gelte. Weitere ausführliche Infos unter: https://www.adac.de/news/reise-krieg-in-nahost-2026/

(Quelle: ADAC, dpa)