Seit dem vergangenen Jahr können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen für Cannabis gegründet werden. Während 23 Vereinigungen bereits eine Genehmigung erhalten haben, warten viele weitere auf eine Entscheidung.
Insgesamt 23 Cannabisanbauvereinigungen haben in Baden-Württemberg bislang eine Erlaubnis durch die zuständigen Behörden erhalten. Das geht aus einer Antwort des Sozialministeriums in Stuttgart auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag hervor. Insgesamt seien beim Regierungspräsidium Freiburg bislang 99 Anträge eingegangen.
Fünf Anträge wurden demnach im Laufe des Verfahrens zurückgezogen, drei weitere abgelehnt. Die übrigen befinden sich noch in Bearbeitung. Als Ablehnungsgründe nennt das Sozialministerium mangelnde Zuverlässigkeit sowie Verstöße und Umgehungsversuche – etwa beim Werbeverbot oder bei den vorgeschriebenen Mindestabständen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Die gesetzliche Regelung selbst stelle in vielen Fällen ein Hindernis dar. So zeige sich laut Ministerium aufgrund der neuen und komplexen Gesetzeslage, dass selbst bei gut vorbereiteten Anträgen regelmäßig erheblicher Nachbesserungsbedarf bestehe.
CDU-Partei- und Fraktionschef Manuel Hagel äußerte erneut deutliche Kritik am Gesetz: „In Baden-Württemberg erleben viele Menschen, was die Legalisierung von Cannabis ganz konkret bedeutet – mehr Unsicherheit für unsere Polizei, wachsende Sorgen bei Eltern, bei Lehrerinnen und Lehrern“, sagte Hagel. Er sei überzeugt, dass eine angekündigte Evaluation des Gesetzes im Herbst das auch so ergeben werde.
Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.
(Quelle: dpa)