Rentenbescheid Bei Zweifel ist Widerspruch möglich

Bei Zweifel ist Widerspruch möglich
Stichproben des Bundesversicherungsamtes haben ergeben, dass 30 bis 50 Prozent der Rentenbescheide falsch sind, so die Experten von rentenbescheid24.de // Symbolbild. (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Wolfgang Filser)

Wer mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden ist, kann dagegen Widerspruch oder Klage einlegen. Allerdings müssen gewisse Fristen eingehalten werden.

Fehler im Rentenbescheid können mitunter gravierende Folgen haben und zu hohen Verlusten führen. Auch eine zu niedrig berechnete Rente summiert sich. Für gesetzlich Versicherte gilt: Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt sollte bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV)ein Rentenantrag gestellt werden. 

Widerspruch muss schriftlich erfolgen

Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende jedes Rentenbescheides erklärt, was im Falle eines Widerspruchs oder einer Klage zu tun ist und welche Fristen eingehalten werden müssen. Im ersten Schritt besteht innerhalb eines Monats die Möglichkeit des Widerspruchs, so die Deutsche Rentenversicherung in einer Mitteilung.  

Dieser muss immer schriftlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Dies ist auch online möglich. Ganz Wichtig: Eine Begründung des Widerspruchs ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zweckmäßig.

Klage beim Sozialgericht ist auch möglich

Der Bescheid wird dann von der Rentenversicherung noch einmal überprüft. Findet sie keinen Fehler, untersucht ein Widerspruchsausschuss die Entscheidungen der hauptamtlichen Verwaltung und verfasst am Ende den Widerspruchsbescheid.

Sind Betroffene mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, können sie binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Sowohl Widerspruch als auch Klage sind kostenfrei. Vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Es ist daher möglich, sich selbst zu vertreten.

Broschüren und mehr

Weitere Infos gibt`s auf der Homepage der DRV. Obendrauf unterstützen die Berater am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800. Ausführliche Informationen zu Rente, Reha und Prävention erhalten alle Interessierte zudem in einem umfangreichen Broschüren-Angebot.

(Quelle: DRV)