«Becker gegen Pocher» vor Gericht: Urteil erwartet

«Becker gegen Pocher» vor Gericht: Urteil erwartet
Boris Becker, ehemaliger deutscher Tennisspieler, spricht. (Bild: Matthias Balk/dpa)

Deutsche Presse-Agentur
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Wurde Ex-Tennisstar Boris Becker in einem Fernsehbeitrag herabgewürdigt? Der dreifache Wimbledon-Sieger klagte in der Sache gegen Comedian Oliver Pocher. Nun entscheidet die zweite Instanz.

Wurden die Persönlichkeitsrechte von Boris Becker verletzt? Darum dreht sich ein komplizierter Rechtsstreit zwischen dem früheren Tennisstar und dem TV-Komiker Oliver Pocher. Das Oberlandesgericht Karlsruhe will am Dienstag (12.30 Uhr) in Freiburg in dem Presserechtsfall entscheiden. (Rechtssache: Az: 14 U 620/22)

Strittig ist schon länger ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung «Pocher – gefährlich ehrlich» aus dem Jahr 2020. Der einstige Tennisprofi verlangt nach Angaben seines Anwalts, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.

Die Außenstelle Freiburg des Oberlandesgerichts ist die Berufungsinstanz. Becker (56) war im November vergangenen Jahres in erster Instanz mit der Zivilklage gegen Pocher (45) gescheitert. Becker focht das Urteil aus dem badischen Offenburg dann an.

Unter dem Slogan «Make Boris rich again» wurde in der strittigen Sendung ein Spendenaufruf gestartet. Nach Angaben der ersten Instanz ist zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam – aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.

Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte Mitte des Monats gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen: «Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes – gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde – hinnehmen muss.»

Bei der mündlichen Verhandlung ließen sich die beiden Prominenten von ihren Rechtsbeiständen vertreten. Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer sagte damals, ihr Mandant sei Moderator, aber kein Sender-Inhaber – deshalb könne von Pocher keine Unterlassung verlangt werden. Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad argumentierte, das Gericht habe anerkannt, dass sich Prominente nicht alles gefallen lassen müssten.