Überfälle auf schwangere Freundin veranlasst: Haftstrafe

Überfälle auf schwangere Freundin veranlasst: Haftstrafe
Einer der Angeklagten sitzt im Sitzungssaal des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg. (Marcus Brandt/dpa)

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Hamburg (dpa) – Beim ersten Mal nach einem Kuss, beim zweiten Mal nach einem Handy-Lichtsignal ihres Freundes hagelt es plötzlich Schläge und Tritte auf eine 17-Jährige in einem nächtlichen Hamburger Park.

Der 26-Jährige hat die Überfälle nach Überzeugung des Amtsgerichts St. Georg inszeniert, um die von ihm nicht gewollte Schwangerschaft seiner Freundin zu beenden. Das Schöffengericht verurteilt ihn am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Die Richter sprechen einen Mitangeklagten aus Mangel an Beweisen frei (Az. 948 Ls 28/21). Beide Beschuldigte sind 26 Jahre alt und stammen aus Syrien.

Als die junge Frau im Oktober 2019 von ihrer Schwangerschaft erfährt, zeigt sie ihrem Freund begeistert Ultraschallbilder. Doch der 26-Jährige, mit dem sie schon seit zwei Jahren zusammen ist, teilt die Vorfreude nicht, wie Richter Matthias Lux in der Urteilsbegründung ausführt. Sein Vater sei mit der Schwangerschaft nicht einverstanden, erklärt der Syrer. Unter Tränen habe er sie gebeten abzutreiben. Sie sagt das erst zu und bekommt Geschenke von ihm. Dann offenbart die 17-Jährige, dass sie das Kind behalten wolle.

Am 27. Oktober gehen die beiden auf dem Rückweg von ihren Eltern im Stadtteil Billstedt zu seiner Wohnung durch einen dunklen Park. Er zieht sie immer weiter in die Grünanlage hinein. Schließlich fordert er von ihr einen Kuss. Unmittelbar darauf schubst ein Unbekannter sie und versetzt ihr einen Faustschlag ins Gesicht. Als sie am Boden liegt, zieht der Angreifer ihre Beine hoch und tritt ihr immer wieder gegen den Bauch. Ihr Freund zerrt den Unbekannten zurück und verfolgt den Flüchtenden einige Meter. Seine Freundin sieht, wie er ihn erreicht, festhält – und wieder loslässt. Im Krankenhaus stellen Ärzte fest, dass die neun Wochen alte Schwangerschaft intakt ist.

Fünfeinhalb Monate später kommt es zum zweiten Überfall. Die 17-Jährige bittet ihren Freund am Abend des 13. April 2020, sie zu einem Handy-Verkäufer zu begleiten. Der 26-Jährige hat nach Angaben des Richters zunächst keine Lust, willigt dann aber ein. Wieder führt er die jetzt im achten Monat Schwangere in einen Park, während er beständig für sie unverständlich auf Arabisch telefoniert. An einer dunklen Stelle hält er sein Handy mit erleuchtetem Display hoch. Wieder bekommt sie plötzlich einen Faustschlag ins Gesicht, dann weitere Schläge und Tritte. In Todesangst klammert sie sich an ihren Freund, beide stürzen zu Boden. Der 26-Jährige hat ihr eine Jacke über den Kopf gezogen, scheinbar zum Schutz. Aber sie sieht dennoch, dass auch er sie schlägt. Im Glauben, die Fruchtblase zum Platzen gebracht zu haben, flüchtet der Unbekannte, wie Lux weiter ausführt.

Auch die 17-Jährige rennt los und kann auf der Straße einen Passanten ansprechen, der die Polizei ruft. Im Krankenhaus setzen Wehen ein, die Ärzte machen einen Notkaiserschnitt. Der Angeklagte fügt sich nach Angaben des Richters selbst einige Schnittverletzungen zu – und meldet sich als vermeintliches Opfer bei der Polizei. «Der Tatplan war jeweils von Hinterlist geprägt», sagt der Richter. Beide Taten hätten sich gegen die eigene Lebensgefährtin und das eigene Kind gerichtet. «Das muss man erstmal bringen, auf eine hochschwangere Frau einzuschlagen», bemerkt Lux. Zum Glück hätten weder das Kind noch die Mutter bleibende körperliche Schäden behalten.

Laut Anklage sollte der Mitangeklagte an der zweiten Tat beteiligt sein. Dafür sah das Gericht zwar Indizien, aber keine ausreichenden Beweise. Die beiden Männer hätten am Tatabend immer wieder miteinander telefoniert und gechattet. Aber die Frau habe die Statur des Angreifers anders beschrieben. An ihrer Kleidung hätten sich auch keine DNA-Spuren des Beschuldigten gefunden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mitangeklagten anderthalb Jahre Haft auf Bewährung und für den Hauptangeklagten dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.