Typische Fehler beim Testament vermeiden

Sind die Familienverhältnisse unübersichtlich, empfiehlt sich bei einem Testament der Gang zu einem versierten Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.
Sind die Familienverhältnisse unübersichtlich, empfiehlt sich bei einem Testament der Gang zu einem versierten Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. (Bild: Pixabay)

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Wer ein Testament schreibt, kann selbst entscheiden, wer erbt. Sonst gilt das Gesetz und es erben oft nicht die Menschen der eigenen Wahl.

Finanztest erklärt, worauf beim Vererben zu achten ist, informiert über typische Fehler, erläutert wann ein Testament mit fachlicher Hilfe erstellt werden sollte und wie sich Ehepartner gegenseitig absichern. Wer ein Wertpapierdepot besitzt, findet nützliche Tipps, was beim Vererben zu bedenken ist.

Das Testament allein zu verfassen, ist möglich

Damit es rechtsgültig ist, muss es jedoch einer bestimmten Form genügen. Computerausdrucke oder Videobotschaften reichen nicht. Das selbst verfasste Testament muss handschriftlich und eigenhändig geschrieben sein, vom ersten bis zum letzten Wort. Eine Ausnahme gilt beim Berliner Testament. Hier darf einer schreiben, der andere Ehepartner unterschreibt nur mit einem kurzen Zusatz. Es gilt nur das Original, keine Kopie.

Ein Notar kann hilfreich sein

Expertenrat ist empfehlenswert, sobald der Fall kompliziert wird, wenn größere Werte vererbt werden oder sich das Vermögen komplex zusammensetzt, es neben Barvermögen auch Immobilien oder Gesellschaftsanteile gibt. Sind die Familienverhältnisse unübersichtlich, empfiehlt sich ebenfalls der Gang zu einem versierten Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. Die anwaltliche Erstberatung kostet rund 225 Euro inklusive Umsatzsteuer. Notargebühren hängen vom Vermögen ab.

Der Bericht Testament ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest veröffentlicht und unter www.test.de/testament abrufbar.

(Quelle: Stiftung Warentest)