TWS gibt Entlastungen komplett weiter

Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen treten in Kraft.
Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen treten in Kraft. (Bild: picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb)

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Ende 2022 hat die Bundesregierung die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Diese treten ab März 2023 in Kraft und werden rückwirkend auch für Januar und Februar umgesetzt. „Die Entlastungen aus den Preisbremsen geben wir zu hundert Prozent weiter, darauf können sich unsere Kunden verlassen“, informiert Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei den Technischen Werken Schussental (TWS).

Private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe müssen nichts tun. Für Verträge, deren Preise oberhalb der beschlossenen Preisgrenzen liegen, berücksichtigt die TWS die Preisbremse mit dem Abschlag für den Monat März, der am 1. April zur Zahlung fällig wird. Der März-Abschlag enthält zudem die Gutschriftsbeträge für die Entlastungen aus der Energiepreisbremse für Januar und Februar.

„Es wurden alle notwendigen IT-Prozesse, die für die korrekte Umsetzung der Energiepreisbremsen neu programmiert werden mussten, mit Hochdruck umgesetzt. Diese werden sehr genau geprüft. Wir schreiben unsere Kunden an, sobald alle Anpassungen seitens des Systemanbieters richtig funktionieren, damit keine Korrekturen notwendig werden“, berichtet Robert Sommer.

Aufgrund der Systemumstellung erfolgt die Gutschrift der Energiepreisbremse für die Monate Januar bis März fristgerecht zum 1. April 2023. Da zu diesem Stichtag auch die Gutschrift aus der Energiepreisbremse für den April fällig wird, wird auch diese in diesem Monat direkt verrechnet.

Die Kundinnen und Kunden des Energieversorgers erhalten in den nächsten Tagen ein persönliches Anschreiben. „Damit bekommt jeder Kunde eine Übersicht, wie sich die Preisbremse individuell auf ihn auswirkt. Außerdem teilen wir darin den neuen monatlichen Abschlag mit“, so Robert Sommer weiter. Denn wenn sich die Kosten für die Energie aufgrund der Preisbremse reduzieren, wirkt sich das auch positiv auf den Abschlag aus.

„Es ist wichtig, dass die Entlastung sofort bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt und nicht erst mit der Jahresrechnung“, so Robert Sommer. Kunden der TWS, die ein SEPA-Mandat für den Einzug der Abschlagszahlungen erteilt haben, brauchen nichts zu tun. Die TWS stellt automatisch den neuen Abschlag ein. Wer per Überweisung bezahlt, muss selbst aktiv werden und den neuen Abschlagsbetrag, der im Anschreiben aufgeführt ist, monatlich überweisen. Doch auch wenn hier keine Änderung vorgenommen wird, geht dem Kunden nichts verloren. In diesem Fall werden die Abschläge und die Entlastungen aus den Preisbremsen in der nächsten Jahresrechnung automatisch verrechnet.  

Seit Beginn der Energiekrise sind viele Verbraucher aufgrund steigender Energiepreise, sowie durch die gesetzlichen Änderungen verunsichert. Das Aufkommen an Kundenanfragen hat sich im TWS-Kundenservice extrem vervielfacht. Deshalb bittet die TWS um Verständnis und Geduld, sollte jemand länger warten müssen, bis er durchkommt oder Antwort auf sein Schreiben erhält.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Energiekrise hat der Energieversorger auf seiner Internetseite www.tws.de zusammengestellt. Dort sind auch Tipps zum Energiesparen hinterlegt. Denn auch unter Berücksichtigung der Preisbremsen lohnt es sich weiterhin Energie zu sparen.

So funktionieren die Preisbremsen

Gas-/Wärmepreisbremse

Ab 1. März 2023 mit einer Rückwirkung zum 1. Januar 2023 wird bei Gas der Preis bei 12 Cent pro Kilowattstunde brutto – also inklusive Steuern – gedeckelt, bei Wärme gilt eine Preisgrenze von 9,5 Cent pro Kilowattstunde brutto. Damit ein Sparanreiz erhalten bleibt, gilt dieser Preis für 80 Prozent der Verbrauchsprognose für 2023; für den darüber hinaus gehenden Verbrauch wird der normale Vertragspreis berechnet. Denn schließlich wird der Preisdeckel die Gasknappheit nicht lösen; dagegen hilft nur Energiesparen. Vorerst ist die Gas- und Wärmepreisbremse bis Ende 2023 befristet. Sie kann aber von der Bundesregierung bis zum April 2024 verlängert werden.

Strompreisbremse

Analog zum Gaspreis gibt es bei Strom ebenfalls einen Preisdeckel. Der liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto, ebenfalls für 80 Prozent der Verbrauchsprognose für 2023. Für Mengen, die diesen Verbrauch übersteigen, zahlen private Verbraucherinnen und Verbraucher den normalen Vertragspreis. Die Strompreisbremse wird ebenfalls zum 1. März – rückwirkend zum 1. Januar 2023 eingeführt und wirkt für das gesamte Jahr 2023. Sie kann von der Bundesregierung um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

(Pressemitteilung: Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG)