Trauungen funktionieren in der Pandemie anders

Trauungen funktionieren in der Pandemie anders
Heiraten ist aktuell nur in kleinem Kreise möglich. (Bild: Stadt Konstanz)

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Konstanz – Gemäß § 1b Abs. 2 Nr. 2 der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ist bei Eheschließungen die Anzahl der teilnehmenden Personen – laut Mitteilung der Stadt Konstanz – auf fünf Personen beschränkt. Dabei zähle die Standesbeamtin/ Standesbeamte zu den teilnehmenden Personen.

Es können folglich neben dem Brautpaar noch zwei weitere Gäste, Familienangehörige, Kinder (oder Dolmetscher) zugelassen werden. Aus Gründen einer möglichen COVID19- Kontaktverfolgung müsse dem Standesamt vor der Trauung mitgeteilt werden, welche Personen, außer dem Brautpaar, an der Trauung teilnehmen werden.

Zu diesem Zweck wird dem Brautpaar rechtzeitig vor dem Trautermin eine Gästeliste vom Standesamt zugesandt. Alle teilnehmenden Gäste (ausgenommen das Brautpaar und die Standesbeamtin) müssen vom Betreten bis zum Verlassen des Trauzimmers einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Und: Die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) seien entsprechend einzuhalten.