Tödlicher Unfall bei Tempo 200: Urteil gegen Raser

Tödlicher Unfall bei Tempo 200: Urteil gegen Raser
Eine Statue der Justitia hält eine Waagschale. (Stefan Puchner/dpa/Archivbild)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Ingolstadt (dpa) – Nach einem tödlichen Raserunfall will das Landgericht Ingolstadt am heutigen Dienstag (15.30 Uhr) das Urteil gegen einen 24 Jahre alten Autofahrer verkünden. Der Mann hatte im Oktober 2019 auf der Autobahn 9 den Wagen eines voranfahrenden Mannes auf der Überholspur derart gerammt, dass der 22-Jährige am Steuer sofort tot war.

Nach den Ermittlungen war der Angeklagte mit mehr als 200 Stundenkilometern auf der Fernstraße unterwegs, obwohl in diesem Bereich nur Tempo 100 erlaubt war.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte einfach auf der Autobahn möglichst schnell fahren wollte. Er habe den Tod anderer aus Gleichgültigkeit in Kauf genommen. Sie hat den Mann wegen Totschlags und wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens angeklagt. Bei den Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft eine achtjährige Gefängnisstrafe verlangt. Der Nebenkläger-Anwalt, der die Familie des getöteten Fahrers vertritt, forderte sogar zehn Jahre Haft.

Der angeklagte deutsche Staatsangehörige hatte den Unfall zu Beginn des Prozesses bedauert. Er würde sein Leben für das des Opfers geben, sagte er. Ferner sagte er aus, dass der Autofahrer vor ihm ohne zu Blinken auf die linke Spur gewechselt sei und es dadurch zum Unfall gekommen wäre. Seine Verteidiger verlangen deswegen einen Freispruch in dem Prozess.

Der Angeklagte hatte nach den Ermittlungen seinen Sportwagen auf ein Geschoss mit 560 PS getunt. Der Bolide hätte demnach bis zu 350 Stundenkilometer schnell fahren können. Die Anwälte des 24-Jährigen betonten dennoch, dass ihr Mandant «kein fanatischer Autofahrer» sei.

Hintergrund des Prozesses war auch der Paragraf 315d des Strafgesetzbuches, mit dem seit einigen Jahren härter gegen Raser vorgegangen wird. Damit werden Fahrer bestraft, die sich mit ihren Autos oder Motorrädern auf öffentlichen Straßen illegale Rennen liefern. Doch auch wenn sich ein Fahrer ohne Kontrahenten ganz allein «grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen», kann er bestraft werden.