Todesschuss nach Streit um Maske: Urteil erwartet

Ein Justizbeamter nimmt dem Angeklagten (l) vor dem Landgericht die Handschellen ab.
Ein Justizbeamter nimmt dem Angeklagten (l) vor dem Landgericht die Handschellen ab. (Bild: Sebastian Gollnow/dpa)

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Vor fast einem Jahr ist an einer Tankstelle in Rheinland-Pfalz ein Kassierer erschossen worden. Vorausgegangen war ein Streit über die Corona-Maskenpflicht. Jetzt fällt das Urteil in dem Mordprozess.

Bad Kreuznach (dpa) – Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht soll heute das Urteil verkündet werden.

Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Außerdem soll das Landgericht Bad Kreuznach die besondere Schwere der Schuld feststellen. Sollte das Gericht dem folgen, wäre eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen bei einer Verurteilung zu einer lebenslangen Haft nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.

Die Verteidigung hat den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen. Die beiden Anwälte des Deutschen plädierten auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten, der nach Schätzung eines Gutachters rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Ein Strafmaß hat die Verteidigung nicht genannt. Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Täterschaft unstrittig

Die Frage nach der Täterschaft hat bei der sechsmonatigen Verhandlung keine große Rolle gespielt, da sie von Anfang an unstrittig war. Der Angeklagte hatte gestanden, sich aus Wut darüber, dass der junge Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, zu Hause eine Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle abgedrückt zu haben. Zudem gab es Videoaufnahmen von der Tat. Für den Revolver hatte er keinen Waffenschein. Deswegen ist er auch wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt.

Strittig blieb dagegen, ob der 50-Jährige aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke gehandelt hat und ob eine besondere Schwere der Schuld vorliegt. Für die Staatsanwaltschaft und die Anwältin der Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin an dem Prozess teilgenommen hat, steht dies zweifelsfrei fest. Die Verteidigung versuchte dagegen, bei den Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe ihren Hebel anzusetzen und sieht beides nicht gegeben.

Auch die Bewertung der Steuerungsfähigkeit wird in dem Urteil eine wichtige Rolle spielen. Nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage ist der Angeklagte trotz erheblichen Alkoholkonsums bei der Tat voll schuldfähig. Gründe für mildernde Umstände sehen sie nicht, die Verteidigung dagegen schon. Der Angeklagte hatte in seiner letzten Erklärung vor der Urteilsverkündung noch einmal betont, wie sehr ihm die Tat leid tue.