Tiny-House-Siedlung in Kißlegg ist vom Tisch

Tiny House / Symbolbild
Tiny House / Symbolbild (Bild: James Frid von Pexels)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Kißlegg/Tübingen (dpa/lsw) – In Kißlegg wird es doch keine Tiny-House-Siedlung geben. Das Baugrundgutachten habe gezeigt, dass die Aufwendungen für die Erschließungsstraßen, Leitungen und Baugrundstücke so hoch wären, dass das gesetzte Ziel von preiswertem und ökologischen Wohnraum in kleineren Wohneinheiten nicht erreicht werden könne, teilte die Stadt auf ihrer Homepage mit.

Der Kißlegger Bürgermeister Dieter Krattenmacher will sich aber erneut umschauen, ob es an anderer Stelle passende Flächen gibt, die geeigneter wären. Das Bebauungsplanverfahren am Löhleweg ist zurückgestellt. In anderen Gemeinden im Raum Bodensee-Oberschwaben werden Siedlungen mit den Minihäusern geplant. So in Burgrieden und in Ummendorf (beide Kreis Biberach).

In Tübingen wurden Hunderte Eigentümer von Baulücken von Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) angeschrieben, mit der Aufforderung, ihr unbebautes Grundstück freizugeben. Um ein im vergangenen Jahr schriftlich angekündigten Bauzwang zu vermeiden, bietet der Politiker den Grundstücksbesitzern den Ausweg einer Verpachtung ihres Grund und Bodens an Tiny-House-Besitzer für mindestens 15 Jahre an. Aussagekräftige Rückmeldungen lagen nach Auskunft von Palmer am Mittwoch zunächst nicht vor.

Ein klassisches Tiny House hat eine Wohnfläche von 20 bis 40 Quadratmetern, aber auch Modulhäuser mit einer Größe von 30 bis 80 Quadratmetern gibt es auf dem Markt.