Tierpfleger päppeln Alligator aus Koffer wieder auf

Der in Frischhaltefolie gewickelte Alligator liegt in einem Koffer am Flughafen München.
Der in Frischhaltefolie gewickelte Alligator liegt in einem Koffer am Flughafen München. (Bild: -/Hauptzollamt München/dpa)

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Ein Reisender hat versucht, einen lebendigen Alligator durch den Zoll in München zu schmuggeln. Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle hatten das Tier allerdings entdeckt.

München (dpa) – Ein vom Zoll am Münchner Flughafen aus dem Gepäck eines Reisenden befreiter Alligator ist von Tierpflegern wieder gesund gepflegt worden. Ein Passagier wollte den lebenden Albino-Alligator am 25. September durch die Kontrollen des Airports schmuggeln.

Wie das Münchner Hauptzollamt berichtete, hatten Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle den Alligator beim Röntgen von Koffern entdeckt. «Diese informierten umgehend die Zollbeamten, die beim Öffnen des Reisekoffers einen lebenden weißen Alligator aufgefunden haben, der in Frischhaltefolie eingewickelt war», erklärte Zollsprecher Thomas Meister am Donnerstag.

Gemeinsam mit einem Tierarzt hätten die Zöllner das Tier befreit und die Erstversorgung des Alligators übernommen.

In eine Auffangstation für Reptilien gebracht

Das etwa ein Meter lange Krokodil sei zunächst in einem schlechten Gesundheitszustand gewesen. In einer Auffangstation für Reptilien sei es dann weiter aufgepäppelt worden. «Jetzt geht es dem Tier wieder gut», sagte Meister.

Der Zoll hat die Entdeckung vom September erst jetzt veröffentlicht, um die zwischenzeitlichen Ermittlungen zu den Hintergründen des Schmuggels nicht zu gefährden. Ein 42 Jahre alter Geschäftsmann soll das Tier in seinem Gepäck mitgenommen haben.

Die Ermittler verlangten eine hohe fünfstellige Sicherheitszahlung von ihm und beschlagnahmten das Handy des Mannes. Danach durfte er nach Singapur weiterreisen. Der 42-Jährige hatte in München einen Zwischenstopp gemacht.

In Asien werden nach Angaben des Zolls bis zu 75 000 Euro für solche Albino-Alligatoren gezahlt. Gegen den 42-Jährigen läuft ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Artenschutz- und Tierschutzgesetz.