Testpflicht in Weingartener Kitas – Neujahrsempfang abgesagt

Untersuchung und Auswertung von Coronavirus Schnelltest mit medizinischen Schutzhandschuhen.
Untersuchung und Auswertung von Coronavirus Schnelltest mit medizinischen Schutzhandschuhen. (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer)

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Die Stadt Weingarten reagiert auf die dynamisch steigenden Corona-Fallzahlen.

Weingarten – Die Stadt Weingarten hat den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen empfohlen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und eine Testpflicht in allen Kindergärten einzuführen. Die Umsetzung gilt seit Beginn dieser Woche.

Kinder, die bereits bisher freiwillig an den sogenannten PCR-Lolli-Testungen teilgenommen haben, werden weiterhin zweimal pro Woche getestet. Alle anderen Kinder können nun entweder ebenfalls an den Lolli-Testungen in den Kitas teilnehmen.

Alternativ müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zweimal pro Woche einen Schnelltest vorlegen, der entweder in einer Apotheke oder in einer Teststation durchgeführt wurde und nicht älter als 24 Stunden ist. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder, die nachweislich in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren.

Bereits zum neuen Schul- und Kindergartenjahr hatte die Stadt die Teststrategie angepasst und unterstützt seit 6. September Kindergärten dabei, auf freiwilliger Basis Lolli-Pool-Testungen anzubieten.

Neujahrsempfang und Adventsmarkt im Schlössle

Die Stadt sagt ihre für 9. Januar 2022 geplante Neujahrsbegrüßung auf dem Löwenplatz und den anschließenden Neujahrsempfang im Kultur- und Kongresszentrum ab. Auch der Adventsmarkt im Schlössle am Sonntag, 28. Dezember, wird coronabedingt auch in diesem Jahr nicht stattfinden.

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet, eine Terminvereinbarung wird aber ausdrücklich gewünscht. Die Öffnungszeiten der Verwaltungsgebäude sind: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils 9 bis 12 Uhr, Mittwoch 9 bis 13 Uhr. Donnerstag zusätzlich von 14 bis 17.30 Uhr. Beim Betreten der Gebäude und im Kontakt mit den Mitarbeitern gelten die Maskenpflicht und überwiegend die 3G-Regel.

(Pressemitteilung: Stadt Weingarten)