Testpflicht beim Friseur und strengere Regeln im Handel

Testpflicht beim Friseur und strengere Regeln im Handel
Ein Testreifen für einen Corona-Test ist zu sehen. (Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

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München (dpa/lby) – Die Corona-Notbremse des Bundes entfaltet ab Samstag Wirkung in Bayern und bringt vor allem für Friseure und Fußpfleger Änderungen. Diese dürfen zwar weiter öffnen, ab einer Inzidenz von 100 müssen Kunden aber einen negativen Test vorlegen, wie das Gesundheitsministerium am Freitag erklärte.

Auch im Handel jenseits des täglichen Bedarfs gibt es eine Änderung: Die Option, mit negativem Test und Termin im Geschäft einzukaufen, gibt es nur noch bei Inzidenzen zwischen 100 und 150. Bislang galt sie für den Bereich 100 bis 200.

Wie bisher dürfte der Handel bei Inzidenzen unter 50 öffnen und zwischen 50 und 100 mit Termin eingekauft werden. Über 150 ist nur noch die Abholung bestellter Ware erlaubt. In der Praxis ändere sich für den Handel nicht viel, sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands, Bernd Ohlmann. Viele Landkreise seien schon bei Inzidenzen über 200 und das Konzept Einkaufen mit Termin und Test sei ohnehin eine «kümmerliche Angelegenheit», auf die viele Händler freiwillig verzichteten.

Der Handelsverband hofft nun auf Lockerungen in der kommenden Woche. Insbesondere für Gärtnereien, Blumenläden und Gartenmärkte wäre es laut Ohlmann wichtig, in der Pflanzzeit wieder verkaufen zu können, da ihre Ware verderblich sei.