Telemedizin: Kräftiger Anstieg von Videosprechstunden im Landkreis zu verzeichnen

Laut den Statistiken der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wurden Videosprechstunden im 1. Quartal 2020 im Landkreis Tuttlingen 151-mal erbracht und abgerechnet.
Laut den Statistiken der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wurden Videosprechstunden im 1. Quartal 2020 im Landkreis Tuttlingen 151-mal erbracht und abgerechnet. (Bild: Edward Jenner)

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Der Landkreis Tuttlingen hat sich inzwischen zu einem Vorreiter der Telemedizin entwickelt. Die Corona-Pandemie hat die aktuelle Entwicklung befördert.

Tuttlingen – Als sogenannte „Modellregion“ werden im Landkreis Tuttlingen innovative Telemedizinprojekte wie „docdirekt“, „GERDA“ und „E-Health“ im ländlichen Raum“ erprobt. „Darüber hinaus gibt es seit über zwei Jahren die Möglichkeit, die Videosprechstunde für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Regelversorgung zu erbringen. Bisher wurde diese Möglichkeit der Online-Sprechstunde von vergleichsweisen wenigen Ärzten angeboten und nur wenige Patienten zeigten Interesse an Videosprechstunden“, erklärt Landrat Stefan Bär. Dies hat sich nun massiv verändert und zwischenzeitlich ist ein positiver Trend festzustellen.

„Im Landkreis Tuttlingen sind 60 Ärzte im Besitz einer Genehmigung zur Erbringung der Videosprechstunde. Von diesen 60 Medizinern sind 25 Ärzte im hausärztlichen Bereich tätig“, bestätigt Bernd Mager, Sozialdezernent, die stetig zunehmenden Zahlen. Laut den Statistiken der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wurden Videosprechstunden im 1. Quartal 2020 im Landkreis Tuttlingen 151-mal erbracht und abgerechnet. „Ein deutlicher Anstieg ist im 2. Quartal 2020 zu verzeichnen. So wurde in der Zeit von April bis Ende Juni im Landkreis 1.030-mal eine Videosprechstunde durchgeführt und über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet“, so Mager weiter.

Darüber hinaus dürfen Ärztinnen und Ärzte zukünftig auch im Rahmen einer Videosprechstunde eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Drei Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer muss in der Arztpraxis bekannt sein.
  2. Das Krankheitsbild muss eine Diagnose via Videosprechstunde zulassen.
  3. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen der Videosprechstunde kann für maximal sieben Kalendertage ausgestellt werden.

Die Möglichkeit einer digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2020 beschlossen. Bereits in der Zeit vom 9. März 2020 bis Ende Mai 2020 war es aufgrund der Coronakrise den Ärzten erlaubt, nach telefonischer Rücksprache und ohne körperliche Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Patienten zu erteilen. Die neue Möglichkeit einer elektronischen Arbeitsunfähigkeit steht jedoch nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, sondern ist ein weiterer Meilenstein im Bereich der Telemedizin. Zunehmend findet die Videosprechstunde auch Eingang in die Pflegeheime bzw. in die Palliativversorgung für GKV-Versicherte findet.

Die Behandlung chronisch kranker, geriatrischer bzw. palliativmedizinischer Patienten macht häufig ein kooperatives ärztliches Handeln unter Beteiligung von nichtärztlichen Gesundheitsberufen bzw. von Angehörigen nötig. Aus diesem Grund wurde die Abrechnung von Videosprechstunden für Pflegefallkonferenzen zwischen dem Arzt beziehungsweise Psychotherapeuten und der Pflegekraft geschaffen. Dafür wurde eine Gebührenordnungsposition für die Fallkonferenz im Pflegeheim in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Für die Abrechnung der Videosprechstunden für die Pflegefallkonferenzen muss ein Kooperationsvertrag zwischen dem Arzt und dem Pflegeheim vorliegen. Neu ist ebenfalls die Möglichkeit, eine Fallkonferenz im Rahmen der Palliativversorgung mit den Krankenkassen abzurechnen.