Maßnahmenpaket Tankrabatt, Neun-Euro-Ticket & Co.: Entlastungen beschlossen

Der Bundesrat hat abschließend über zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition zur Entlastung der Bürger beraten.
Der Bundesrat hat abschließend über zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition zur Entlastung der Bürger beraten. (Bild: picture alliance / SULUPRESS.DE | Torsten Sukrow/SULUPRESS.DE)

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Kinderbonus, Sofortzuschlag, Energiepauschale, Steuersenkungen, Tankrabatt und Neun-Euro-Ticket – die Ampel hatte etliche Gesetze zur Entlastung angeschoben. Nun sind die Vorhaben beschlossen.

Berlin (dpa) – Der Bundesrat hat abschließend über zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition zur Entlastung der Bürger beraten. Die Maßnahmen sollen finanzielle Erleichterungen im Bereich Steuern, Energie und Verkehr bringen sowie Familien und ärmere Menschen entlasten.

300 Euro Energiepreispauschale

Arbeitnehmer und Selbstständige bekommen 300 Euro zusätzlich wegen der gestiegenen Fahrtkosten zur Arbeit. Die sogenannte Energiepreispauschale soll im September oder Oktober mit dem Gehalt überwiesen werden. Selbstständige sollen die Pauschale bei der Steuervorauszahlung im September abziehen können.

Steuersenkungen

Rückwirkend zum 1. Januar wird der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 363 auf 10 347 Euro angehoben, die Pendlerpauschale für einen Arbeitsweg ab 21 Kilometern steigt von 35 auf 38 Cent pro Kilometer und die Werbungskostenpauschale wird von 1000 auf 1200 Euro erhöht. Diese Änderungen haben zur Folge, dass weniger Steuern vom Einkommen abgezogen werden.

Neun-Euro-Ticket

Im Juni, Juli und August können alle Bürger für neun Euro im Monat Busse und Bahnen nutzen. Der Verkauf der Billig-Monatstickets beginnt in diesen Tagen. Sie gelten im Nah- und Regionalverkehr, nicht in Fernverkehrszügen wie ICE, EC oder IC.

Spritpreissenkung

Parallel zum Neun-Euro-Ticket sollen die extrem gestiegenen Spritpreise von Juni bis August durch eine Senkung der Energiesteuer gedrückt werden. Benzin könnte damit um rund 35 Cent pro Liter billiger werden und Diesel um etwa 17 Cent pro Liter.

Strompreisentlastung

Nach mehr als 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage ab Juli weg. Sie wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Kunden zahlen die Umlage über die Stromrechnung. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.

Mehr Geld für Bedürftige

Wer auf finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen ist, bekommt mehr Geld: Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten im Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro, für Kinder in ärmeren Familien erhöhen sich die monatlichen Zahlungen ab Juli um 20 Euro. Eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten auch Arbeitslosengeld-I-Empfänger.

Kinderbonus

Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, soll es einen 100-Euro-Kinderbonus geben. Solche Zusatzzahlungen gab es bereits in den Corona-Jahren 2020 und 2021. Die Auszahlung läuft automatisch und kommt voraussichtlich im Juli.

Weitere Gesetze

Die Länderkammer stimmte außerdem zwei Gesetzen zur Energiesicherung zu, die nach Aussage von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) «in ihrer Bedeutsamkeit nicht überschätzt werden können». Hintergrund ist der russische Angriff auf die Ukraine.

Per Gesetz soll der Bau schwimmender und fester Flüssiggas-Terminals beschleunigt werden, indem die Genehmigungsbehörden vorübergehend bestimmte Verfahrensschritte, besonders bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, auslassen können. Durch das Vorhaben soll Deutschlands Abhängigkeit von russischem Gas reduziert werden.

Eine Reform des Energiesicherungsgesetzes sieht zudem vor, dass der Staat künftig leichter auf Energieunternehmen zugreifen kann, wenn erhebliche Engpässe bei der Versorgung drohen. Wenn die «konkrete Gefahr» besteht, dass ein Unternehmen seine Aufgaben nicht erfüllt und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht, kann es mit dem reformierten Gesetz vorübergehend unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Als letztes Mittel wird sogar die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen.