
Skandal


BGH: Verjährungsfall wirft neue Fragen im Dieselskandal auf
Karlsruhe (dpa) – Wer im Dieselskandal erst 2020 gegen VW geklagt hat, bekommt höchstwahrscheinlich keinen Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) will hier seiner Linie treu bleiben und auch keine Ausnahmen machen, wie sich am Donnerstag in einer Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete.
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