
Von der freiwilligen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in die Pflichtversicherung wechseln
Rentner sind im Ruhestand wie im bisherigen Erwerbsleben kranken- und pflegeversichert. Bis auf Krankengeld erhalten sie weiterhin die gewohnten Leistungen und zahlen dafür auch weiterhin Beiträge an ihre Krankenkasse.