Das Internet vergisst nicht Süße Kinderfotos: Nicht via Messenger versenden

Achtlos verschickte Kinderfotos: In den falschen Händen können Kinderbilder als pornografische Aufnahmen missbraucht werden.
Achtlos verschickte Kinderfotos: In den falschen Händen können Kinderbilder als pornografische Aufnahmen missbraucht werden. (Bild: canva)

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Das Versenden von Videos und Fotos von Kindern per Messenger App sollte gut überlegt werden. In den falschen Händen können Kinderbilder als pornografische Aufnahmen missbraucht werden.

Einmal geteilte Fotos und Videos können ungewollt weiterverbreitet werden

Auch für das Teilen mit Freunden und Verwandten gilt: Sind Aufnahmen verschickt, haben Eltern nicht mehr in der Hand, was mit den Dateien geschieht, so die Polizei.

Digitaler Fußabdruck

„Das Internet vergisst nichts“ ist inzwischen eigentlich ein Allgemeinplatz: jeder geteilte Post hinterlässt einen „digitalen Fußabdruck“. Weniger bewusst ist vielen, dass das auch für Nachrichten in Messengerdiensten gilt.

Im Status achtlos gepostet

So teilen Eltern oft unbedacht Bilder oder Videos ihrer Kinder von Kindergeburtstagen, auf Ausflügen oder bei Besuchen im Freibad über Messenger mit Freunden und Verwandten oder posten Fotos bei WhatsApp im Status – ohne sich über mögliche Folgen und Gefahren im Klaren zu sein.

Für geschlossene Gruppen gilt dasselbe

Auch in „geschlossenen Gruppen“ geteilte Bilder sind nicht davor sicher, anderweitig verbreitet zu werden und selbst aus dem privaten Status können „Schnappschüsse“ erzeugt werden.

Ungewollt pornografische Aufnahmen

Dabei geht es nicht nur um für das Kind später einmal „peinliches“ Bildmaterial, sondern ganz besonders um Nacktaufnahmen oder Fotos von leicht bekleideten Kindern. Denn es gibt Profile und Seiten, die gezielt Kinderbilder sammeln und sie in einen sexualisierten Kontext stellen. Und so kann solches Bildmaterial dann ungewollt zu kinderpornografischen Aufnahmen werden.

Freizügige Fotos nicht versehen

Eltern können nur vermeiden, dass die Bilder des eigenen Kindes in einem unangemessen oder strafrechtlich relevanten Zusammenhang verwendet werden, wenn Sie – vor allem freizügige – Bilder erst gar nicht posten oder versenden! Deshalb sollten Sie für jedes Bild genau überlegen, ob und an wen Sie das Bild versenden.

Tipps der Polizei für den Umgang mit Kinderfotos in Messengerdiensten

  • Beziehen Sie Ihre Kinder mit ein. Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte.

  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Sicherheits- bzw. Privatsphäre-Einstellungen.

  • Posten oder versenden Sie keine Fotos von Kindern in peinlichen, unangenehmen oder unangemessenen Situationen.

  • Überlegen Sie, ob es für die Bildaussage des Fotos zwingend notwendig ist, das Gesicht des Kindes zu zeigen.
    Beachten Sie: Verpixelungen und Morphungen bei Fotos können zurückgerechnet werden.

Weitere Infos gibt es bei der Polizeilichen Kriminalprävention.

(Pressemitteilung: Polizeiliche Kriminalprävention)