Strengere Auflagen im Landkreis Ravensburg: Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Menschen ab Donnerstag

Strengere Auflagen im Landkreis Ravensburg: Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Menschen ab Donnerstag
Ab Donnerstag gilt die Ausgangssperre für nicht-immunisierte Menschen im Landkreis Ravensburg. (Bild: Pixabay)

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Kreis Ravensburg – Das Landesgesundheitsamt hat am 23. November 2021 die Alarmstufe II der Corona-Verordnung festgestellt. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg lag an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, nämlich am 22. November und 23. November 2021 über 500.

Maßgeblich sind nach der CoronaVO die Zahlen, die das Landesgesundheitsamt täglich veröffentlicht. Die Überschreitung des Wertes von 500 im rechtlich maßgeblichen Zeitraum wurde vom Landkreis unter www.rv.de/bekanntmachungen bekanntgemacht.

Daher gelten für den Landkreis Ravensburg ab Donnerstag, 25. November 2021, 0 Uhr, folgende lokale Maßnahmen und Ausgangsbeschränkungen gemäß § 17a CoronaVO:

  • Der Zutritt zu Betrieben des Einzelhandels und zu Märkten ist nicht-immunisierten Kundinnen und Kunden, mit Ausnahme von Betrieben und Märkten der Grundversorgung, nicht gestattet. Abholangebote und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels sind für nicht-immunisierte Kundinnen und Kunden ohne Einschränkung zulässig.
  • Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist nicht-immunisierten Personen in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rv.de/corona.

(Pressemitteilung: Landkreis Ravensburg)