Streit zwischen Erntehelfern und Landwirt: Arbeiter klagen bei Arbeitsgericht

Die Gastarbeiter haben beim Arbeitsgericht Ravensburg eine sogenannte Lohnklage eingereicht.
Die Gastarbeiter haben beim Arbeitsgericht Ravensburg eine sogenannte Lohnklage eingereicht. (Bild: picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte)

Friedrichshafen (dab) – Der Streit zwischen georgischen Erntehelfern und einem Landwirt, der einen Erdbeerhof bei Friedrichshafen betreibt, geht weiter: Zunächst beschwerten sich die Saisonkräfte über die Missstände bei der Unterbringung (wir berichteten), nun steht der Vorwurf im Raum, der Bauer habe nicht fair bezahlt.

Die Gastarbeiter haben beim Arbeitsgericht Ravensburg eine „Lohnklage“ eingereicht, der Streit um Lohnzahlungen wird daher juristisch geklärt werden. Die Arbeitsberatungsstelle „Mira“ teilte dies mit – im Detail behaupten die Erntehelfer, ihre Löhne von 1.400 Euro (brutto) seien nicht ausgezahlt worden. Rund sechs Wochen arbeiteten sie von Anfang Mai bis Mitte Juni auf dem Hof in einem Häfler Ortsteil.

Das Landratsamt Bodenseekreis hatte nach den Vorwürfen der Saisonarbeiter insgesamt 30 bauliche und hygienische Mängel bei den Kontrollen der Unterkunft festgestellt. Sogar die georgische Botschaft schaltete sich angesichts des Medienrummels in den Fall ein und forderte Aufklärung. Der Hofbesitzer selbst wies damals gegenüber dem SWR die Vorwürfe von sich, so auch jetzt: Er habe jeden Cent bezahlt, es sei vor Wochen bereits alles abgerechnet worden und zudem habe das Hauptzollamt Ulm dies überprüft.

Bei der Überprüfung seien laut Amt nur geringfügige Mindestlohnverstöße festgestellt worden. Grund: Die Gastarbeiter hätten nicht die Mengen an gepflückten Erdbeeren erreicht, um den Mindestlohn zu bekommen. Deshalb habe der Zoll, unabhängig von der Lohnklage, ein Bußgeldverfahren gegen den Landwirt eingeleitet, sagte ein Sprecher dem SWR.

Damit steht momentan Aussage gegen Aussage. Klären muss den Streit nun das Arbeitsgericht Ravensburg. Für Ende August ist ein „Güteverfahren“ angesetzt: Dabei sollen die Parteien zu einer Einigung kommen. Ansonsten entscheidet in einem zweiten Verfahren das Gericht über die Sache.