Strafbefehl gegen Briefträger: Nicht zugestellte Sendungen

Strafbefehl gegen Briefträger: Nicht zugestellte Sendungen
Die Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. (Arne Dedert/dpa/archiv)

WOCHENBLATT
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Stuttgart (dpa/lsw) – Weil er Briefe und Zeitungen nicht zugestellt, sondern behalten hat, ist Strafbefehl gegen einen Briefträger erlassen worden. Das Amtsgericht Buchen verhängte nach Angaben vom Mittwoch eine Geldstrafe von 1800 Euro (Az. 1 Cs 26 Js 3726/20).

Der Postzusteller habe im Neckar-Odenwald-Kreis zwischen Januar 2018 und April 2020 insgesamt 9000 Postsendungen nicht ausgeliefert. Stattdessen lagerte er die Brief- und Werbepost sowie Zeitungen demnach zunächst in seinem Fahrzeug, später in seiner Wohnung. Im April 2020 habe er zudem weitere 50 Postsendungen in einem Rucksack behalten. Der Grund: Er habe sich Arbeit ersparen wollen.

Alle Briefe blieben ungeöffnet und erreichten letztendlich ihre Empfänger. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.