Stalking anzeigen – Die meisten Täter sind voll straffähig!

Stalking anzeigen – Die meisten Täter sind voll straffähig!
Melden Sie Stalking unbedingt der Polizei, die Täter sind selten psychisch krank, sondern meist voll straffähig. (Bild: Canva)

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Verfolgt, belästigt, bedroht – Opfer von Stalking durchleben über lange schlimme Situationen in ihrem Alltag, die Bestimmt sind von Angst und Unsicherheit, erzeugt von einem Stalker. Melden Sie Stalking unbedingt der Polizei, die Täter sind selten psychisch krank, sondern meist voll straffähig.

Es gibt verschiedene Motivationen, warum Menschen stalken. Starke Gefühle wie Liebe und ein starker Versöhnungswunsch stehen da starkem Hass und Wut gegenüber. Häufig richtet sich diese Liebe oder eben auch den daraus resultierenden Hass gegen Intimpartner, Prominente, Kolleginnen und Kollegen oder gegen Menschen aus der direkten Nachbarschaft. In neun von 10 Fällen sind Frauen die Opfer von Männern, meistens geht das Stalking vom Expartner aus. Nur in jedem vierten Fall ist der Täter eine fremde Person.

Stalker sind meist straffähig

Dabei sind die wenigsten Stalker psychotisch, sondern bei voller Gesundheit. Strafrechtlich geht es darum, dass „der Täter sich geeignet verhält, um das Leben des Opfers einschneidend zu verändern“.

Opfer leiden durch das Verhalten der Täter oft unter chronischer Traumatisierung, Angst und Depression. Bis zu 30% der Opfer haben mit einer posttraumatischen Belastungsstörung zu kämpfen.

Sie sind von Stalking betroffen?

  • Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
  • Nehmen Sie die Situation ernst! Häufig haben die Betroffenen von Stalking ein ungutes Gefühl, sind sich jedoch nicht sicher, ob es sich wirklich um Stalking handelt.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Dies können Sie bei jeder Polizeidienststelle tun. Dabei können Sie sich in der Regel von einer verwandten oder bekannten Person sowie von einem Rechtsbeistand begleiten lassen. Erfüllt die stalkende Person einen Straftatbestand oder schafft sie eine Gefahrensituation für das Opfer, sollte die Polizei eingeschaltet werden. Diese setzt dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein, um neben effektiver Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auch angemessenen Opferschutz zu gewährleisten.
  • Es hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegenStalkende Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Viele Betroffene von Stalking möchten nur, dass es endlich aufhört. Hierbei kann auch der Rat einer Fachberatungsstelle für Stalking-Opfer eingeholt werden, um gemeinsam das eigene Verhalten anzupassen und die weiteren Schritte zu planen.
  • Machen Sie dem Stalker oder der Stalkerin sofort und unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt wünschen, am besten in Gegenwart von Zeuginnen oder Zeugen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen oder ein „letztes klärendes Gespräch“ ein. Bleiben Sie konsequent!
  • Falls Sie von der stalkenden Person verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren! Sie sollten sich von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.
  • Auch wenn es schwerfällt: Dokumentieren Sie alle Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Führen Sie Tagebuch, notieren Sie jeden (versuchten) Kontakt und die für Sie daraus entstandenen Auswirkungen.
  • Nehmen Sie keine Warensendungen an, die Sie nicht bestellt haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Informieren Sie Ihr Umfeld! Haben Sie keine Angst, Ihrer Familie, Ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Sie werden dann besonders aufmerksam sein und können Sie warnen. Denken Sie daran: Öffentlichkeit kann schützen!
  • Findet Stalking an ihrem Arbeitsplatz statt oder hat es dort Auswirkungen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
  • Schützen Sie sich! Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking-Handlungen, z. B. via Smartphone, PC etc. (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten. Mit technischen Maßnahmen, wie z. B. Anrufbeantwortern, können Sie sich zumindest teilweise abgrenzen und Beweise sammeln. Lassen Sie sich eine Geheimnummer geben und ändern Sie ihre E-Mail-Adresse.

Wenn Sie bedroht oder unter Druck gesetzt werden, melden Sie dies unbedingt der Polizei. Nur so kann die Polizei schnell geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz einleiten.

(Quelle: polizeiliche Kriminalprävention)