Stadtwerke Biberach können weiterhin die Verkehrsleistungen des Stadtverkehrsnetzes erbringen

(von links nach rechts): Dezernent Holger Adler; Peter Hirsch, Leiter Verkehrsamt; Landrat Dr. Heiko Schmid; Oberbürgermeister Norbert Zeidler; Erster Bürgermeister Ralf Miller.
(von links nach rechts): Dezernent Holger Adler; Peter Hirsch, Leiter Verkehrsamt; Landrat Dr. Heiko Schmid; Oberbürgermeister Norbert Zeidler; Erster Bürgermeister Ralf Miller. (Bild: Landratsamt)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Die Stadtwerke Biberach erbringen schon seit vielen Jahren den Busverkehr im Stadtverkehrsnetz. Rechtliche Basis dafür ist eine gemeinsame Betrauung (Beauftragung) durch den Landkreis und die Stadt Biberach. Diese gemeinsame Betrauung läuft zum 31. Dezember 2023 aus und kann aus rechtlichen Gründen nicht fortgeschrieben werden.

Damit die Stadtwerke auch über den 31. Dezember 2023 hinaus die Verkehrsleistung im Stadtverkehrsnetz erbringen können und das E-Buskonzept sinnvoll umgesetzt werden kann, hat der Landkreis im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags die vergaberechtliche Zuständigkeit auf die Stadt Biberach übertragen.  Kreistag und Gemeinderat haben sich in den jeweiligen Sitzungen dafür ausgesprochen.

Landrat Dr. Heiko Schmid, Oberbürgermeister Norbert Zeidler, Erster Bürgermeister Ralf Miller, Dezernent Holger Adler und der Leiter des Verkehrsamts Peter Hirsch haben das Vertragswerk unterzeichnet und das Regierungspräsidium Tübingen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nun auch genehmigt.

Landrat Dr. Heiko Schmid betonte: „Unser gemeinsames Ziel war es, dass das Gemeinschaftsprojekt Stadtverkehrsnetz Biberach fortgesetzt wird. Das Stadtverkehrsnetz verfügt über die höchste Angebots- und Taktdichte sowie die höchsten Fahrgastzahlen im Landkreis – es ist eine Erfolgsgeschichte. Mit der dafür notwendigen und finanziell hinterlegten Aufgabendelegation sind wir als Aufgabenträger für den ÖPNV einen neuen und komplexen Weg gegangen. Wir mussten unter Beachtung der gesetzlichen Regeln die Chancen und Risiken für den Landkreis und die Stadt für heute und morgen abwägen. Insgesamt überwogen die sehr gute Zusammenarbeit mit der Stadt, das sehr gute Stadtverkehrsnetz, der Einstieg in die E-Mobilität und die Kontinuität im ÖPNV für die Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet des Stadtverkehrsnetzes. In einem nächsten Schritt wollen wir unser Mobilitätskonzept und die Landesziele zur Verdoppelung der Fahrgastzahlen umsetzten und damit die Mobilität im gesamten Landkreis nachhaltig verbessern.“

Oberbürgermeister Norbert Zeidler betont: „Ich freue mich sehr, dass es uns nach sehr intensiven Gesprächen mit den Vertretern des Landkreises gelungen ist, eine tragfähige Lösung für eine gute weitere Zusammenarbeit hinsichtlich des ÖPNV zu finden. Die nun vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung versetzt die Stadt Biberach in die Lage, das bestehende herausragende Niveau des ÖPNV im Stadtgebiet zu halten. Darüber hinaus können wir gemeinsam das Thema E-Mobilität forcieren. Zudem lassen sich die Angebote für unsere Teilorte Stafflangen und Ringschnait auf dieser Grundlage perspektivisch verbessern.“ Mit der vorgeschlagenen künftigen Organisation des Stadtverkehrs Biberach kann die bisher sehr gute Zusammenarbeit mit der Stadt und den Stadtwerken auf einer soliden Grundlage fortgesetzt werden.

(Pressemitteilung: Landratsamt Biberach)