Stadtwerk am See: So kommen die Energiepreisbremsen zu den Kunden

Die Gesetze zur Energiepreisbremse wurden verabschiedet.
Die Gesetze zur Energiepreisbremse wurden verabschiedet. (Bild: Gerd Altmann/Pixabay/Symbolbild)

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Am 16.12.2022 hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Das Stadtwerk am See begrüßt in einer Medieninformation ausdrücklich die Entlastungen: „Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Wir haben so weit wie möglich vorgearbeitet und werden alles dafür tun, dass die Hilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, erklärt Stadtwerk am See-Geschäftsführer Alexander-Florian Bürkle.

Das Stadtwerk erklärt, wie die Bremsen funktionieren und was Kunden jetzt tun müssen

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Wärme für Dezember 2022 übernimmt, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Entlastung erfolgt automatisch

Stadtwerk-Kunden müssen nichts tun, um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen, Mieter erst dann, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben.

Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Eine Familie mit vier Personen und einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden spart dank der Preisbremse im Durchschnitt monatlich 166 Euro. Das bedeutet eine Ersparnis von rund 40 Prozent. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden beträgt die monatliche Entlastung rund 60 Euro, also rund ein Drittel.

Bereits vor einigen Wochen beschlossen wurde die so genannte Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme. Auch hier übernimmt das Stadtwerk die Umsetzung. Auf swsee.de/energiekrise erklärt das Stadtwerk das Vorgehen dazu in einem Video.

Kraftakt für Energieversorger

Für das Stadtwerk am See bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. „Die Zahlungsläufe von über 100.000 Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden“, erklärt Bürkle: „Aber wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren.“

„Uns ist bewusst und wir erleben das täglich in unseren Kundenzentren, dass viele Kundinnen und Kunden derzeit unter den hohen Energiepreisen leiden. Deshalb sind die Preisbremsen dringend notwendig“, so Bürkle, der aber auch hinweist: „Ursache für die Preisentwicklung sind exorbitant gestiegene Einkaufspreise für Strom und Gas an den Energiemärkten – nicht erst in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, sondern bereits seit Sommer 2021.“

Die Preisbremsen im Detail

Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen – bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Wärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Diese Wert sind jeweils Bruttowerte, also inklusive Steuern inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gedeckelt. Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den aktuellen Vertragspreis.

Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

(Pressemitteilung: STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG)