Stadtmarketing informiert: Infostelen mit Hinweis auf Nebenlagen

Werbeständer sind ab 1. April nur noch am Ort der Leistung zulässig.
Werbeständer sind ab 1. April nur noch am Ort der Leistung zulässig. (Bild: Stadtverwaltung Biberach)

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Biberach – Laut Sondernutzungssatzung der Stadt Biberach sind ab Freitag, 1. April, Werbeständer nur noch am Ort der Leistung zulässig.

Die Stadt Biberach hat daher am vergangenen Freitag sieben Infostelen mit Werbemöglichkeiten für Unternehmen in Nebenlagen aufgestellt.  

Die sieben Infostelen befinden sich an den folgenden Standorten:

  • Marktplatz/Ecke Engelgasse mit Hinweis auf die Engelgasse, Weberberggasse und Umgebung

  • Marktplatz/Ecke Consulentengasse mit Hinweis auf die Consulentengasse und Umgebung

  • Markplatz/Ecke Radgasse mit Hinweis auf die Radgasse, Gymnasiumstraße und Umgebung

  • Marktplatz beim Esel mit Hinweis auf den Kesselplatz, die Schrannenstraße und Umgebung

  • Schadenhof mit Hinweis auf die Schadenhofstraße, Gymnasiumstraße und Umgebung

  • Bürgerturmstraße/Ecke Schwanenstraße mit Hinweis auf die Schwanenstraße, den Obstmarkt und Umgebung

  • Pfluggasse/Ecke Obstmarkt mit Hinweis auf die Pfluggasse und Umgebung.

Es stehen noch freie Werbeflächen zur Verfügung. Interessierte Unternehmen dürfen sich gerne an Tanja Volk vom Stadtmarketing wenden, telefonisch unter 07351/51-680 oder per E-Mail an [email protected].

(Pressemitteilung: Stadtverwaltung Biberach)