Stadt untersagt Treffen der Poserszene

Stadt untersagt Treffen der Poserszene
(Symbolbild: pixabay)

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Allgemeinverfügung für Ostern erlassen – Zwangsgelder bei Zuwiderhandlung

Singen – Wie bereits in den letzten Jahren untersagt die Stadt Singen an den Tagen zwischen Gründonnerstag und Ostern wieder jedwede Treffen der Autotuningszene im gesamten Stadtgebiet. Mit einer Allgemeinverfügung gemäß des baden-württembergischen Polizeigesetzes hat Oberbürgermeister Bernd Häusler dies nun auch offiziell gemacht. Demnach dürfen zwischen dem 1. April (0.00 Uhr) und dem 5. April (24 Uhr) weder auf öffentlichen noch privaten Flächen Treffen der Tuningszene stattfinden.

Zur Autotuning-Szene gehören Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion an Karosserie, Fahrwerk, Motorleistung, Auspuff oder Bereifung technisch verändert wurden. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen dieser Art, heißt es in der Verfügung.

Wer gegen die Allgemeinverfügung in dieser Zeit verstößt, der wird mit einem Zwangsgeld von 150 Euro belegt. Sollte die Person danach nicht innerhalb von 20 Minuten der Verfügung Folge leisten und damit das Treffen beenden, wird das Fahrzeug abgeschleppt und anschließend beschlagnahmt. Und dazu kommt ein Bußgeld von 350 Euro zuzüglich der Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung. Die Herausgabe des beschlagnahmten Autos wird frühestens ab dem Dienstag nach Ostern erfolgen, heißt es in der Allgemeinverfügung. Voraussetzung für die Herausgabe ist aber, dass das Auto in technischer Hinsicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Wer also Tuningteile ohne gültige Zulassung angebracht hat, der wird schlechte Karten haben, sein Auto auf den eigenen vier Rädern wieder nach Hause fahren zu dürfen.

(Quelle: Stadt Singen)