Stadt Singen erlässt Böller- und Aufenthaltsverbot auf öffentlichen Plätzen

Die Stadt Singen verbietet das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen.
Die Stadt Singen verbietet das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. (Bild: Grigoriy/Pexels)

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Singen – Mit einer Allgemeinverfügung im Rahmen der landesweiten Corona-Verordnung untersagt die Stadt Singen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Innenstadtbereich zwischen der Freiheitstraße im Norden, der Bahnhofstraße im Süden, der Hauptstraße im Westen und der Alpenstraße im Osten, wobei diese Straße selbst mit zu der ausgewiesenen Fläche zählt.

Ebenso auf dem Rathausplatz und der Straße Hohgarten, dem Heinrich-Weber-Platz, Bahnhofsplatz sowie auf dem Herz-Jesu-Platz, dem Berliner Platz und auf dem Friedrich-Ebert-Platz. Außerdem gilt zwischen dem 31. Dezember, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, um 9 Uhr, ein Aufenthaltsverbot von Gruppen mit mehr als zehn Personen in den aufgeführten öffentlichen Bereichen.

Bei diesen ausgewiesenen Flächen handelt es sich um Bereiche, in denen sich traditionell eine Vielzahl von Personen zu Silvester versammelt, um den Jahreswechsel durch Abbrennen von Feuerwerk zu feiern. Gerade auf den Plätzen wird von den Besuchern das Abbrennen von Pyrotechnik aufgrund der Distanz zu Wohngebäuden favorisiert, nennt die Stadtverwaltung die Gründe für das erlassene Verbot. Damit soll ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und seinem Mutanten Omikron vermieden werden.

Die Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Singen erfolgen durch Bereitstellung im Internet unter www.singen.de. Dort findet sich auch der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung unter „Öffentliche Bekanntmachungen“. 

(Pressemitteilung: Stadt Singen)