Stadt regt moderate Steuererhöhungen an

Steuererhöhungen in Tuttlingen geplant / Symbolbild
Steuererhöhungen in Tuttlingen geplant / Symbolbild (Bild: picture alliance | CHROMORANGE / Ernst Weingartner)

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Kleinere Unternehmen meist nicht betroffen – Auch künftige Werte im Mittelfeld

Tuttlingen – Eine moderate Erhöhung von Grund- und Gewerbsteuer steht am Montag auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Der Grund: Der städtische Haushalt ist dauerhaft unterfinanziert. Die Anpassung der Gewerbesteuer ist dabei aber so konzipiert, dass sie nur einen Teil der Selbstständigen treffen würde.

Bereits bei der Einbringung des Haushaltes machte es OB Michael Beck deutlich: Im städtischen Haushalt fehlen im Mittelwert drei Millionen Euro pro Jahr. „Wir haben hier ein strukturelles Defizit – und das mahnt auch das Regierungspräsidium regelmäßig an.“ Ohne eine moderate Anpassung der Steuer werde Tuttlingen es schwer haben, weiter in die Infrastruktur zu investieren – zumal ja auch das Großprojekt der Gymnasien über Jahre viele Millionen bindet.

Mit den Sätzen, die die Verwaltung dem Gemeinderat am Montag vorschlagen wird, würde Tuttlingen auch weiterhin im Mittelfeld bleiben. Bei der Grundsteuer A wird eine Erhöhung von 330 auf 360 Prozentpunkte vorgeschlagen – der Landesschnitt liegt hier bei 380. Bei der Gewerbesteuer wird einer Anpassung von 365 auf 380 Prozentpunkte angeregt – der Landesschnitt beträgt derzeit 372.

Was aber bedeutet dies konkret? Kämmerer Uwe Keller erläutert dies an einigen Beispielen:

  • Für Personengesellschaften – also zum Beispiel Einzelunternehmen oder auch KGs  – ändert sich an der Summe gar nichts. Hier findet lediglich eine Verschiebung statt: Die Einkommenssteuer, die an den Bund und Land fließt, wird nämlich um genau den Betrag reduziert, um den die Gewerbesteuer erhöht wird. Für den Unternehmer bleibt die Steuerlast also genau gleich, das Geld bleibt aber in Tuttlingen. Diese Regel gilt übrigens für die Mehrheit der Tuttlinger Unternehmen: 62 Prozent werden derzeit als Einzelpersonen oder Personengesellschaften veranlagt.
  • Bei Kapitalgesellschaften – also zum Beispiel Aktiengesellschaft oder GmbHs – erhöht sich auch die absolute Steuerlast. Nach den vorliegenden Plänen sind dies allerdings nur 0,5 Prozent des Gewerbeertrags. Das heißt: Bei einem Ertrag von 100 000 Euro werden knapp 500 Euro mehr Steuern fällig. Firmen, die als GmbH & Co. KG firmieren, können allerdings auch hier wieder einen Teil der Mehrausgaben abschreiben.
  • Auch die Erhöhung der Grundsteuer fällt – betrachtet man sich in absoluten Zahlen – moderat aus: Bei einem neueren Einfamilienhaus, für das bisher 380 Euro veranlagt wurden, wären es künftig 415 Euro – also 35 Euro mehr. 

(Pressemitteilung: Stadt Tuttlingen/Arno Specht)