Stadt Ravensburg setzt rechtliche Vorgaben mit Energieeinsparkonzept um

Die Stadt Ravensburg setzt Vorgaben zum Energie sparen um.
Die Stadt Ravensburg setzt Vorgaben zum Energie sparen um. (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde)

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Ravensburg – Die Stadt Ravensburg hat ein Energieeinsparkonzept erstellt. Darin sind Energieeinsparungen vorgesehen, die ab September umgesetzt werden und auf der neuen „Verordnung zur Sicherung der Energieverordnung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (im Gebäudebereich)“, die so genannte Energieeinsparverordnung des Bundes, basieren.

Weiter beinhaltet das Konzept Vorschläge an den Gemeinderat, wie darüber hinaus noch mehr Energie gespart werden kann. Dies soll zügig in der Politik im Herbst beraten werden. In einer weiteren Stufe könnte beim Eintreten eines nationalen Gasnotstandes noch mehr Energie eingespart werden.

Die Stadtverwaltung wird die rechtlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung des Bundes ab September ohne Ausnahmen umsetzen.

Dazu gehört beispielsweise das Ausschalten der Beleuchtung der Außenfassaden von städtischen Gebäuden und Denkmälern. Die Türme der Stadt, das Bagnatoschlösschen, das Kunstmuseum und weitere werden in den Abendstunden dann nicht mehr hell erleuchtet sein. Teilweise bleibt eine Sicherheits- und Notbeleuchtung an.

Auch werden die Raumtemperaturen in den Verwaltungsgebäuden gesenkt. Büros werden maximal 19 Grad Celsius warm sein. Auf Fluren und Gängen auch weniger. Weiter wird es beispielsweise an den Handwaschbecken in den Sanitärräumen der Stadtverwaltung kein Warmwasser mehr geben.

Darüber hinaus wird die Stadt ab September noch weitere Energieeinsparungen umsetzen, die der Bund nicht vorgibt.

Zum Beispiel soll die Beleuchtung in städtischen Gebäuden vollständig auf LED-Technik umgerüstet und Abschaltautomatiken eingerichtet werden, damit das Licht nicht zu lange brennt, wenn es nicht gebraucht wird. Auch bei den Dienstfahrten der städtischen Beschäftigten wird optimiert, durch die konsequente Bildung von Fahrgemeinschaften oder wenn möglich durch die Nutzung von Fahrrädern.

Um Dienstfahrten ganz zu vermeiden sollen mehr Videokonferenzen stattfinden. Im Hallenbad in Ravensburg und im Lehrschwimmbecken in Eschach soll die Wassertemperatur jeweils um ein weiteres Grad gesenkt werden. Im Schwimmerbecken sind es dann 25 Grad Celsius, im Lehrschwimmbecken 27 Grad Celsius, genauso wie in Eschach.

In Kindertagesstätten und Schulen sinken die Raumtemperaturen hingegen nicht. Allerdings werden die Hausmeister an den Schulen speziell geschult, damit sie Einsparpotentiale in den jeweiligen Schulgebäuden erkennen und umsetzen können. Auch sollen die Schülerinnen und Schüler durch einen geplanten Energieeinsparwettbewerb einbezogen werden. Auch hier sind sicherlich spannende Energiespartipps zu erwarten. Gekürt werden dann Energiesparmeisterinnen und Energiesparmeister.

Ob und in welchem Umfang noch mehr Energie gespart werden kann, darüber muss die Kommunalpolitik entscheiden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat im Herbst daher weitere Vorschläge machen. Beispielsweise könnten Abstriche bei der Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt gemacht werden. Auch wäre denkbar, dass Ampeln und die Straßenbeleuchtung zu bestimmten Zeiten ausgeschaltet werden oder in den Sporthallen die Raumtemperatur weiter abgesenkt wird.

Auf Ebene des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental ist zu überlegen, ob nur ein Hallenbad in einer der fünf Mitgliedsgemeinden geöffnet bleibt und alle anderen schließen. Vorschläge solcher Art sollen diskutiert und darüber entschieden werden.

Falls die Bundesregierung im Winter die höchste Stufe, die Notfallstufe, ihres Gasnotfallplans ausrufen würde, wären noch weitergehende Maßnahmen zu prüfen. Solche Maßnahmen würden auf einem Verteilungskonzept der Bundesnetzagentur basieren. Entsprechend der Vorgaben wären in Ravensburg weitere Maßnahmen umzusetzen, mit denen Energie gespart werden könnte.

In dem Zuge wäre dann auch Einsparmaßnahmen in der CHG-Arena zu prüfen. Die Stadtverwaltung betont, dass Energieeinsparmaßnahmen hier allerdings auf einer allgemeinen, überörtlichen Regelung einhergehen müssten. Eine nur vor Ort gültige Entscheidung, beispielsweise das Eis abzutauen und die Arena zu schließen, würde den Nutzern der Eishalle, insbesondere dem Vereins- und Profiligasport im Eishockey, einseitig benachteiligen.

Folge wären negative sportliche, wie wirtschaftliche Konsequenzen. Solche Regelungen können nach Ansicht der Stadtverwaltung nur einheitlich in den Verbänden und Ligen getroffen werden.

Die Stadt hat das Ziel, möglichst viel Energie zu sparen. Damit trägt sie aktiv zur Vermeidung eines Gasnotstandes bei. Sollte dieser eintreten, wäre der Bund zu Rationierungen im Verbrauch gezwungen. Damit es nicht soweit kommt, soll so viel Energie, und damit insbesondere so viel Erdgas wie möglich, gespart werden. Wie lange die Einsparmaßnahmen gelten, wird rechtzeitig vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung überprüft. Die Verordnung des Bundes ist nach heutigem Stand bis 28. Februar 2023 gültig.

(Pressemitteilung: Stadt Ravensburg)