Stadt macht Kontrollen in der Gastronomie

Stadt macht Kontrollen in der Gastronomie
«3G's nachweisen» steht auf einer Tafel an einer Bar. (Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael)

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Friedrichshafen – Auf Anordnung des Landes Baden-Württemberg wird die Ortspolizeibehörde der Stadt Friedrichshafen in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt am Donnerstag und Freitag verstärkt prüfen, ob in Gaststätten, Restaurants und Cafés die Corona-Regeln eingehalten werden.  

Eine flächendeckende Kontrolle der rund 300 Gaststätten, Restaurants und Cafés ist nicht möglich. Die Mitarbeitenden des Amts für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung werden deshalb gemeinsam mit den Mitarbeitenden des Gemeindevollzugsdienstes an den beiden Tagen stichprobenweise Kontrollen vornehmen.

Aktuell gilt in der Gastronomie in geschlossenen Räumen die 3G-Regel: Geimpfte, Genesene und Getestete sind zugelassen, müssen aber außer beim Essen und Trinken eine Maske tragen. Die Gastronomen können, auf eigene Initiative, auch die 2G-Regel anwenden. Dann dürfen nur Geimpfte oder Genesene das Lokal betreten. Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt ebenso für das Bedienpersonal. Dabei muss die Maske ordnungsgemäß über Mund und Nase gezogen sein.

Es muss ein Hygienekonzept vorhanden sein, das die Regelung vom Personenströmen und den Mindestabstand enthält.  Die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf die Einrichtung nicht betreten. Die Gastronomen müssen beim Betreten der Gaststätte die Genesenen-, Geimpften- und Getesteten-Nachweise kontrollieren.

Derzeit gilt in der Basisstufe in geschlossenen Räumen die 3G-Regel. Auch ein negativer Antigen-Schnelltest reicht aus. Sollte die Warnstufe erreicht werden, gilt weiterhin die 3G-Regel in geschlossenen Räumen. Jedoch ist dann für Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene ein negativer PCR-Test erforderlich. Im Freien gilt weiterhin die 3G-Regel. Hier ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.

In der Alarmstufe muss in geschlossenen Räumen die 2G-Regel eingehalten werden. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf dann die Einrichtung nicht mehr betreten. Im Freien gilt weiterhin die 3G-Regel, wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.

(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)