Stadt liebäugelt mit Zweckentfremdungssatzung

Stadt liebäugelt mit Zweckentfremdungssatzung
Die Stadt Tuttlingen möchte gegen Sammelquartiere vorgehen. (Bild: Stadt Tuttlingen)

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Tuttlingen – Mit drei Maßnahmen möchte die Stadt Tuttlingen – laut Pressemitteilung – die Ausbreitung von Sammelquartieren in der Innenstadt verhindern. In seiner letzten Sitzung empfahl der Technische Ausschuss, eine Zweckentfremdungs- und eine Vorverkaufssatzung zu erarbeiten. Außerdem sei ein neues Sanierungsgebiet geplant.

In den vergangenen Monaten hatte das Phänomen zugenommen: Altbauten wurden – so die Stadt Tuttlingen weiter – günstig aufgekauft, minimal saniert und dann bettenweise vermietet. „Viele dieser Wohnungen sind überbelegt, die Fluktuation der Mieter ist hoch – das hat spürbare Folgen für das Wohnumfeld“, erklärte Fachbereichsleiter Michael Herre. Hinzu komme, dass bei diesen Quartieren oft überhöhte Preise von den Bewohnern verlangt werden.

Vor allem im Zusammenhang mit der Unterbringung von Fahrern des Meßkircher Amazon-Lagers war die Diskussion über diese Wohnform aufgekommen. „Wir wollen das Wohnen in der Innenstadt attraktiver machen – aber diese Sammelunterkünfte bewirken das Gegenteil“, kritisierte OB Michael Beck. Aus diesem Grund legte die Verwaltung nun gleich mehrere Vorschläge vor.

Als wichtigstes Instrument soll es eine Zweckentfremdungssatzung geben. Konkret bedeutet dies: Häuser, die bisher als klassische Wohnungen für Dauermieter genutzt werden, dürfen nicht anderweitig genutzt werden. Angewandt werden solche Satzungen sonst meist in Großstädten, die die Umwandlung von Wohnraum in Büros oder Ferienwohnungen unterbinden möchten.

Anwenden könne man eine solche Satzung aber auch auf das Tuttlinger Problem: Die temporär vermieteten Sammelunterkünfte ähneln schließlich eher einem Beherbergungsbetrieb als einer Wohnung. Noch vor der Sommerpause soll diese Satzung in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt vorgelegt werden.

Parallel dazu sei eine Vorkaufssatzung geplant. Diese solle garantieren, dass die Stadt im Innenstadtbereich künftig generell das Vorkaufsrecht genießt. So habe man bei jedem Verkauf ein Mitspracherecht – und könne so die Entwicklung der Innenstadt bewusst steuern. „Wenn wir hier vorankommen, müssen wir selber häufiger aufkaufen und gestalten“, betont OB Beck, „natürlich immer im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten.“

Als drittes Instrument solle zudem ein größeres Sanierungsgebiet aufgelegt werden. Dieses betrifft vor allem die Untere Vorstadt, bezieht aber auch das Umfeld der Donau und der Weimarstraße mit ein. Ein Entwurf dazu werde im Laufe des Jahres vorgelegt.