Dubiose Anbieter Stadt Laupheim warnt vor neuer Betrugsmasche

Im Jahr 2022 sind im Laupheimer Standesamt rund 55 Nachrichten von dubiosen Dienstleister im Namen von Bürgern eingegangen. Die Stadt warnt // Symbolbild.
Im Jahr 2022 sind im Laupheimer Standesamt rund 55 Nachrichten von dubiosen Dienstleister im Namen von Bürgern eingegangen. Die Stadt warnt // Symbolbild. (Bild: dusanpetkovic/ iStock / Getty Images Plus)

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Die Stadt Laupheim und die Verbraucherzentrale warnen vor Internetseiten mit zweifelhaften oder betrügerischen Angeboten.

Dienstleister werben damit, für Antragsteller die Organisation der gewünschten Dokumente zu übernehmen und die Anträge an die zuständigen Behörden weiterzuleiten und erheben hierfür Gebühren. In Wirklichkeit erhält man lediglich Informationen dazu, wie man die gewünschten Dokumente bei der Behörde beantragen kann.

Diese Informationen sind jedoch kostenlos auf der Homepage der Stadt Laupheim erhältlich. In anderen Fällen bieten die Dienstleister kostenpflichtige Vordrucke von Anträgen, die man auf der städtischen Homepage jedoch ebenfalls kostenlos erhält.

Die Kommunikation mit der Verwaltung wird immer digitaler. Viele Dokumente oder Anträge können inzwischen vollständig von daheim am PC ausgefüllt und bei den Behörden eingereicht werden. Auch die Stadt Laupheim bietet auf ihrer Internetseite oder über die Plattform Service BW des Innenministeriums digitale Dienstleistungen an.

Alle Formulare stehen kostenlos zur Verfügung

Für viele Nutzer ist nicht klar ersichtlich, dass sie nicht das offizielle Dokument an sich erwerben. Bei kostenpflichtigen Verwaltungsdienstleistungen, wie beispielsweise dem Auszug aus dem Geburtenregister, fallen somit weitere Kosten an. „Im vergangenen Jahr sind allein in unserem Standesamt rund 55 Nachrichten dieser dubiosen Dienstleister im Namen von Bürgern eingegangen“, erklärt Nicole Hörmann von der Pressestelle der Stadt Laupheim. Sie betont: „Wir stellen alle Formulare kostenlos zur Verfügung.  Entweder zum Download auf unserer Homepage, auf Service BW oder wir senden es als PDF zu.

Bei Anfragen, wie zum Beispiel dem Auszug aus dem Geburtenregister, genügt eine formlose E-Mail mit Kopie des Ausweises. Bei Fragen stehen wir auch telefonisch zur Verfügung. Von der Beauftragung irgendwelcher Online-Anbieter raten wir dringend ab.“

(Pressemitteilung: Stadt Laupheim)